• BLOG
  • Blogeintrag
  • Die 3 Objekte Grenze Gewerblicher Grundstücks­handel - 3 Fakten, die Sie dabei wissen sollten #305

Die 3 Objekte Grenze Gewerblicher Grundstücks­handel - 3 Fakten, die Sie dabei wissen sollten #305

-

Der Verkauf von Grundstücken des Privatvermögens fällt grundsätzlich in den Bereich der privaten Vermögenssphäre. Gewinne sind daher zunächst nur dann einkommensteuerbar, wenn sie im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts erfolgen („Spekulationsgewinn“).

Überschreiten die Grundstücksverkäufe jedoch den Bereich der privaten Vermögensverwaltung, führt das zu einem gewerblichen Grundstückshandel. Veräußert eine Privatperson Immobilien oder Grundstücke, so ist daher zu hinterfragen, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt oder die Veräußerungen noch im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung erfolgt.

Wesentlich für die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privater Vermögensverwaltung sind dabei die Dauer der Nutzung vor Veräußerung und die Zahl der veräußerten Objekte.

Wer mehr als drei Objekte oder Grundstücke innerhalb von 5 Jahren veräußert, wird in der Regel nicht mehr als privater Verkäufer betrachtet (3-Objekt-Grenze).

Als Immobilienmakler ist es unseres Erachtens nach wichtig, 3 wesentliche Fakten darüber zu kennen.

Damit Sie im Rahmen Ihres Mandatsgespräches vor Verkauf der Immobilie aufklären  und genau DEN Unterschied zu Ihrem Wettbewerb aus machen können. Der heutige BLOG Beitrag zeigt Ihnen genau, wie das geht!

Bleiben Sie gespannt, bis gleich!

Zurück