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Die WIDERRUFS­BELEHRUNG bei Immobilien-Onlineportalen - VERMEIDEN Sie diese FEHLER!

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Ein Immobilienmakler muss seinem Kunden die Provision für einen Immobilienkauf erstatten. Grund: Er hatte unzureichend über das Widerrufsrecht informiert. In diesem Fall kann ein Verbraucher gut 12 Monate lang den Vertrag widerrufen und die Maklercourtage zurückfordern.

Solche Urteile zeigen, dass sich Immobilienmakler in vielen Fällen auch Jahre nach dem Gesetzeseintritt mit der korrekten Umsetzung des Widerrufsrechts weiterhin schwertun. Manchmal wird gar nicht oder fehlerhaft über die Widerrufsmöglichkeit informiert.

Für Kunden ergibt sich daraus die Möglichkeit, ihre Courtage zurückzubekommen oder gar nicht erst zu bezahlen.

Heute möchten wir das Thema Widerrufsbelehrung aus dem Blickwinkel der Immobilienportale weiter durchleuchten und Ihnen damit auch zeigen, dass es problematisch sein kann sich nur auf diese automatisierte Widerrufsbelehrung zu verlassen.

Gleichzeitig geben wir Ihnen eine Empfehlung an die Hand und wie Sie sich zukünftig davor schützen können.

Viel Spaß beim Schauen und Umsetzen!

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