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Das ENDE des 2. Turnus der FORTBILDUNGS­PFLICHT nach §15b MaBV naht. Was sollten Sie JETZT wissen

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Früher unterlag der Makler keiner Ausbildungspflicht, so konnte sich jedermann als Makler registrieren lassen und nach eigenem Wissen und Gewissen, Immobilien verkaufen, verwalten und bewerben. Die Gerichte waren vollgestopft mit Klagen von Mietern und Käufern, die sich auf Grund von falscher Beratung, verschwiegenen Mängeln oder missverständlichen Aussagen getäuscht fühlen.

Um diesem Phänomen entgegenzuwirken hat die Makler- und Bauträgerverordnung eine Fortbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter eingeführt.

Seit Beginn des Jahres 2018, sind Makler zur Weiterbildung verpflichtet. Die Makler- und Bauträgerverordnung schreibt einen maximalen Zeitaufwand von 20 Stunden, innerhalb von drei Jahren, zur Fortbildung für Immobilienmakler und Verwalter vor.

Ende diesen Jahres schließt sich auch schon wieder der 2. Turnus zur Dokumentation der Fortbildungspflicht und es ist auch nicht verwunderlich, dass der eine oder andere Makler dabei sein Zeitgefühl hinterfragt und sich wundert, dass es doch schon wieder soweit ist.

Heute möchten wir vor allen Dingen die Makler ansprechen, die bis Ende des Jahres noch Zeitpuffer besitzen müssen, um ihrer Fortbildungsdokumentation nachzukommen. Desweiteren möchten wir Ihnen für den dritten Turnus eine wichtige

Hilfestellung weiterreichen, die das Ganze für die Zukunft entspannter angehen lässt.

Viel Spaß beim Nutzen!

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