Allgemeine Bedingungen für den Kauf von Leistungen im Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG)

Allgemeine Bedingungen für den Kauf von Leistungen im Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG)

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Bedingungen für den Kauf von Leistungen im Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG)
§ 1 Mindestlaufzeit und Kündigungsbedingungen gem. § 5 FernUSG
§ 2 Widerrufsbelehrung
§ 3 Gerichtsstandsregelung gem. § 26 FernUSG

Allgemeine Bedingungen für den Kauf von Leistungen im Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG)

Die nachstehenden Regelungen spezifizieren die gesetzlichen Vorgaben für den Verkauf von Fernunterricht i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 FernUSG. Diese Regelungen bestehen zeitgleich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Digistore24 GmbH. Sollten diese Regelungen mit sonstigen in das Vertragsverhältnis einfließenden Regelungen kollidieren, gelten die nachfolgenden Regelungen vorrangig.

§ 1 Mindestlaufzeit und Kündigungsbedingungen gem. § 5 FernUSG

  1. Der Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angaben von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

  2. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

  3. Die Kündigung bedarf der Textform.

  4. Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht.

§ 2 Widerrufsbelehrung

Dem Teilnehmer steht ein gesetzliches Widerrufsrecht im Sinne der Widerrufsbelehrung für Fernunterrichtsverträge zu.

§ 3 Gerichtsstandsregelung gem. § 26 FernUSG

  1. Für Streitigkeiten aus einem Fernunterrichtsvertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrags ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

  2. Eine abweichende Vereinbarung ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich

    1. nach dem Entstehen der Streitigkeit oder

    2. für den Fall geschlossen wird, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.