Digistore24 GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vendoren und Affiliates

Digistore24 GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vendoren und Affiliates

Präambel

Die Digistore24 GmbH (nachfolgend bezeichnet als „Digistore24“) bietet über die Vertriebsplattform https://www.digistore24.de/ (nachfolgend bezeichnet als „Vertriebsplattform“) Produkte und Dienstleistungen an. Über den dort vorhandenen Online-Bestellprozess wird es dem Endkunden ermöglicht, Software, Dienstleistungen und sonstige Waren (nachfolgend bezeichnet als „Produkte“) von Digistore24 zu erwerben. Daneben ermöglicht die Vertriebsplattform auch Anbietern eines Produkts oder werbetreibenden Dritten (nachfolgend bezeichnet als „Affiliates“) Produkte eines Anbieters eines Produktes (nachfolgend bezeichnet als „Vendor“; Affiliate und Vendor werden nachfolgend auch „Vertragspartner“ genannt) im Internet zu bewerben, zu rezensieren oder in sonstiger Weise Aufmerksamkeit für das jeweilige Produkt zu erzeugen (nachfolgend bezeichnet als „Affiliate Programm“). Entschließt sich ein Endkunde zum Erwerb eines Produkts, erwirbt Digistore24 das durch den Vendor vorgehaltene Produkt im eigenen Namen und für eigene Rechnung vom Vendor ein und vertreibt es im eigenen Namen und für eigene Rechnung an den Endkunden weiter. Der Vertrag über den Erwerb des Produkts kommt stets mit dem Endkunden und Digistore24einerseits und Digistore24 und dem Vendor andererseits zustande. Eine vertragliche Beziehung zwischen Vendor und Endkunde besteht nicht.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Straße 32, 31139 Hildesheim, Deutschland und dem Vendor von Waren und Dienstleistungen, und der Weiterveräußerung dieser Produkte an den Endkunden als auch das Rechtsverhältnis zwischen Digistore24 und den Affiliates im Rahmen des Affiliate-Programms. Die Vereinbarung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend bezeichnet als „Unternehmer“), wobei Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Nutzung einer nicht realen Personenbeschreibung abweichend von diesen Bedingungen ist untersagt.

  2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

  3. Wenn der Vertragspartner durch die Aktivierung eines Kontrollkästchens im Rahmen der Registrierung bei Digistore24 bestätigt, die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelesen und ihnen zugestimmt zu haben, unterliegen die Nutzungen der Digistore24 Services dieser Vereinbarung. Gemäß dieser Bedingungen gewährt Digistore24 dem Vertragspartner eine nicht exklusive, widerrufliche und nicht zur Unterlizenzierung berechtigte, weltweite Lizenz zur Verwendung dieser Vertriebsplattform einschließlich der unter der Adresse https://www.digistore24.de/ verfügbare Website Server, Computer und Netzwerke, die zur Bereitstellung dieser Website verwendet werden, für die Zwecke dieser AGB.

§ 2 Affiliate Programm

  1. Im Rahmen des Affiliate Programms können Affiliates ein Produkt bewerben und somit den Absatz des Produktes fördern („Promotion“). Für diese Tätigkeit erhält der Affiliate von Digistore24 eine im Einzelfall für das jeweilige Produkt festgelegte Provision. Die Durchführung einer Promotion mit dem Ziel, einen Anteil des durch die Promotion erzielten Verkaufspreises (Provision zu erhalten) und hierfür die Digistore24 Services oder einen anderen Online- oder Offline-Kanal bzw. ein anderes Medium zu verwenden, erfolgt zu folgenden Bedingungen:

  2. Für die beworbenen Produkte werden durch den Affiliate ohne vorab erteilte schriftliche Genehmigung von Digistore24 weder explizit noch implizit über die Rückgabe oder Widerrufsbestimmungen von Digistore24 hinausgehende Leistungen angeboten.

  3. Bei der Bewerbung eines Produkts nutzt der Affiliate die zutreffenden Marken, Logos und Marken- bzw. Dienstleistungsnamen, welche entweder durch Digistore24 oder durch den Vendor direkt bereitgestellt werden.

  4. Digistore24 ist berechtigt, die Kontaktdaten des Affiliates an den Vendor und an der Transaktion beteiligte Dritte zu übermitteln. Der Affiliate willigt ein, dass ihn ein Vendor für dessen Produkte der Affiliate in der Vergangenheit bereits geworben hat, diesen kontaktieren und über neue Aktionen und Produkte informieren darf.

  5. Der Affiliate ist gegenüber den Betroffenen, die den Link nutzen, datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Affiliate ist verpflichtet, die Betroffenenrechte (insbesondere Information gemäß Art. 12,13 DSGVO) gegenüber den Betroffenen wahrzunehmen und einen entsprechenden Hinweis in unmittelbarer Nähe des Links zu platzieren.

  6. Der Vertragspartner unterlässt die unerlaubte und unberechtigte Nutzung oder einen anderweitigen Verstoß, Verletzung oder Entwendung von Schutzrechten Dritter wie Patenten, Urheberrechten, Markenrechten oder auch Persönlichkeitsrechten, Namensrechten, Handelsgeheimnissen oder sonstigen Rechten an geistigem oder geschützten Eigentum.

  7. Der Vertragspartner unterlässt folgende Handlungen:

    1. Werbung für Gewalt;

    2. Werbung für sexuell anstößige Inhalte;

    3. Werbung für Alkohol, Tabak und Medikamente;

    4. Werbung für Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter, Verleumdung jeglicher Personen, Einbeziehung von Marken bzw. Markenkennungen oder jeglichen urheberrechtlich geschützten Inhalten, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist;

    5. Einbeziehung jeglicher Varianten oder falschen Buchstabierungen von Drittmarken bzw. Markenkennungen in jeglichen Domainnamen, Benutzernamen oder anderen Bezeichnungen;

    6. Nutzung des Affiliatesystems als Rabattsystem;

    7. Werbung für Produkte mit unlauteren, rechts- oder sittenwidrigen Methoden.

  8. Auch in dem Fall, dass der Vertragspartner ein Produkt als Affiliate bewirbt, kommt der Vertrag über den Erwerb des Produktes durch den Endkunden zwischen Digistore24 und dem Endkunden zustande. Der Affiliate wird in diesem Fall lediglich für seine Affiliate-Tätigkeit vergütet. Diese Vergütung wird prozentual vom Preis, den der Endkunde an Digistore24 zahlt, berechnet. Eine Provision kann auch aus einem Fixbetrag bestehen. Die Auszahlung findet nach den Regelungen des § 7 dieses Vertrages statt.

  9. Tritt eine natürliche oder juristische Person als Affiliate auf und profitiert gleichzeitig mittelbar oder unmittelbar in sonstiger Weise von einer Transaktion, so ist eine Ausschüttung der Affiliate-Provision ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Affiliate Anteile an einem an der Transaktion beteiligten Unternehmen hält oder in dem Unternehmen beschäftigt ist.

  10. Der Vendor und Digistore24 sind berechtigt, Vorgaben bezüglich der Durchführung von Werbemaßnahmen durch Affiliates zu treffen. Diese Vorgaben werden direkter Bestandteil des Vertrages zwischen Digistore24 und dem betreffenden Affiliate. Die §§ 6 und 11 dieses Vertrages gelten entsprechend.

§ 3 Produktverkauf

  1. Das Anbieten von Produkten zum Verkauf über Digistore24 gestaltet sich wie folgt:

    1. Der Vendor legt unter www.Digistore24.com einen Account an, beschreibt sein Produkt bzw. lädt dies im Falle von Software gegebenenfalls hoch. Er erhält sodann von Digistore24 einen Link, den er auf seiner Website hinter dem entsprechenden Button („jetzt kaufen“, „jetzt kostenpflichtig bestellen“, o. Ä.) hinterlegt.

    2. Sofern sich ein Endkunde entschließt, auf der Webseite des Vendors ein Produkt zu erwerben, klickt der Endkunde auf den entsprechenden Button („jetzt kaufen“, „jetzt kostenpflichtig bestellen“, o. Ä.). Sodann wird der Endkunde auf ein von Digistore24 bereitgestelltes Bestellformular umgeleitet.  Hier wird der Endkunde in dem dort angebotenen Online-Bestellprozess darüber informiert, dass Digistore24 der Verkäufer des Produktes ist und erhält alle rechtlich relevanten Informationen zu seiner Bestellung. In diesem Bestellprozess muss der Endkunde, um das Produkt zu erwerben, Angaben zu seiner Person machen, die Zahlungsart auswählen, die hierfür notwendigen Angaben machen und den Zahlungsvorgang auslösen. Digistore24 ermöglicht dem Endkunden verschiedene Bezahlarten. Zahlungsempfänger und Rechnungsstelle ist Digistore24.

    3. Sobald der Endkunde den Bestellprozess abgeschlossen hat, erwirbt Digistore24, per E-Mail oder Schnittstelle zum System des Vendors, das durch den Vendor vorgehaltene Produkt im eigenen Namen und für eigene Rechnung vom Vendor und veräußert es im eigenen Namen und für eigene Rechnung an den Endkunden weiter. Digistore24 zahlt an den Vendor den bei der Einstellung des Produktes durch den Vendor zwischen Digistore24 und dem Vendor vereinbarten Einkaufspreis nach den Regelungen dieses Vertrages aus. Der Vendor ist verpflichtet, vom Kunden gekaufte Produkte unverzüglich entsprechend der vom Kunden ausgewählten Versandmethode an den Kunden zu versenden bzw. den Kunden entsprechend der Merkmale und Eigenschaften des Produkts/der Produkte bereitzustellen. Dies gilt nicht, insofern eine andere Leistungszeit vereinbart ist. Hierbei agiert der Vendor gegenüber dem Kunden als Erfüllungsgehilfe von Digistore24.

  2. Das Anbieten von Produkten zum Verkauf über Digistore24 erfolgt unter folgenden Bedingungen:

    1. Alle für den Verkauf über Digistore24 registrierten Produkte, das Angebot sowie der Verkauf dieser Produkte über die Digistore24 stehen im Einklang mit den Gesetzen und den guten Sitten.

    2. Digistore24 wird durch den Vendor ohne weitere Bedingungen und Einschränkungen ermächtigt, alle vom Vendor zum Verkauf über Digistore24 registrierten Produkte im durchsuchbaren Online-Produktmarktplatz der Digistore24 aufzuführen und Käufern zum Kauf anzubieten.

    3. Digistore24 ist im Rahmen der Produktgenehmigung dazu berechtigt, jedes Produkt oder auch alle Produkte des Vendors nach eigenem Ermessen abzulehnen und nach erfolgter Prüfung vom Verkauf auszuschließen.

    4. Digistore24 kann jederzeit und nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen ohne die Gewähr von Vertragsstrafen oder Haftungsansprüchen Produkte aus der Liste des Digistore24 Marktplatzes streichen und entfernen.

    5. Der Vendor hat keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung einer bestimmten Bezahlart. Digistore24 ist berechtigt, für einzelne oder mehrere Produkte eine oder mehrere Bezahlarten ohne Angabe von Gründen zu deaktivieren.

    6. Sind für ein Produkt des Vendors im Laufe eines sich verlängernden Abonnements Preiserhöhungen geplant, so informiert der Vendor den Kunden auf eigene Initiative spätestens 3 Monate vor Ablauf des laufenden Vertragszeitraumes über die geplante Erhöhung. Dieser Information ist außerdem ein Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht des Endkunden hinzuzufügen.

    7. Der Vendor gibt eine gültige E-Mail-Adresse an, über welche er für Digistore24 erreichbar ist. Auf Anfragen reagiert der Vendor unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des auf den Tag der Anfrage folgenden Geschäftstages in einer nicht automatisierten Form.   Der Vendor meldet innerhalb von zwei Geschäftstagen sämtliche Beschwerden wegen der Verletzung von Bestimmungen oder rechtlichen Verstößen, die im Zusammenhang mit diesem Produkt bekannt werden. Diese Meldepflicht besteht auch für die Androhung von Beschwerden.

    8. Der Vendor ist verpflichtet, seine im Account hinterlegten Stammdaten (Name, Firma, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Steuernummer, UmsatzsteuerID) regelmäßig zu aktualisieren. Es handelt sich um eine Hauptpflicht aus dem Vertrag. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht haftet der Vendor für den hieraus Digistore24 entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften.

    9. Der Vendor unterstützt Digistore24 auf eigene Kosten durch die Ergreifung der notwendigen und angemessenen Schritte und Maßnahmen zur Reaktion auf Supportanfragen, Beschwerden und sonstige Anforderungen, die dem Vendor seitens Digistore24 mitgeteilt werden. Dies umfasst insbesondere die Reaktion auf Anfragen durch Digistore24 innerhalb der genannten Fristen. Bleibt eine fristgemäße Reaktion aus, ist Digistore24 berechtigt, etwaige Anfragen nach billigem Ermessen selbst zu entscheiden. Schadensersatzansprüche des Vendors sind in diesem Fall ausgeschlossen.

    10. Bei der Veräußerung eines Produkts oder einer Dienstleistung behält Digistore24 gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen anfallende Steuern (z. B. Umsatz- und Gebrauchssteuern) ein und führt diese an die zuständigen Behörden ab. Werden allerdings die bei einem Kauf oder Verkauf fälligen Steuern nicht von Digistore24 einbehalten oder abgeführt, obliegt dies dem Vendor gemäß der entsprechend geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die je nach Landesrecht unterschiedlich sein können. Gegebenenfalls kann ein vom Vendor zu bestellender Steuerberater feststellen, ob eine entsprechende Verpflichtung besteht. Der Vendor erklärt, dass bei Entstehung einer etwaigen Verpflichtung er die alleinige Verantwortlichkeit für die rechtzeitige Zahlung der fälligen Steuern übernimmt.Gibt der Vendor beim Verkauf eines Produkts einen reduzierten Mehrwertsteuersatz (z.B. eBooks) an, sichert er zu, dass dieses Produkt die Voraussetzungen für den reduzierten Mehrwertsteuersatz erfüllt. Der Vendor stellt Digistore24 von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere des Finanzamts oder der Behörden der Steuerfahndung inklusive etwaiger Strafzahlungen oder Bußgelder frei, die aus einer schuldhaften falschen Angabe des Steuersatzes entstehen.

    11. Digistore24 erbringt keine Rechtsberatung. Alle Informationen auf Hilfeseiten, in Artikeln und Auskünften stellen lediglich die Ansicht von Digistore24 dar und entbinden den Vendor nicht von seiner Verpflichtung zur eigenen rechtlichen Überprüfung durch eine juristische Beratung seiner Wahl.

    12. Der Vendor unterlässt eine ausdrückliche oder angedeutete Angabe, dass das Produkt von Digistore24 empfohlen, befürwortet oder finanziell unterstützt wird.

    13. Änderungen auch bereits genehmigter Bestellformulare, Produkte oder auch Dankesseiten sind Digistore24 unverzüglich und vollständig anzuzeigen. Digistore24 ist berechtigt, Änderungen, die der Vendor an den Bestellformularen, Produkten oder Dankesseiten vornimmt, ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder deren Änderung zu verlangen. Teilt der Vendor eine Änderung nicht unverzüglich mit, ist Digistore24 berechtigt, das Produkt ohne weitere Ankündigung zu sperren. Im Übrigen gilt § 6.

    14. Der Vendor ist verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zum Produkt zu machen. Dazu gehören ebenfalls Angaben zur auszuweisenden Mehrwertsteuer. Der Vendor ist verpflichtet, alle Vorgaben von Digistore24 hinsichtlich der Gestaltung von Bestellformularen zu folgen. Dies betrifft insbesondere Vorgaben hinsichtlich der Eindeutigkeit der Eigenschaften von Digistore24 als Vertragspartner, der Aufklärung der Kunden im Rahmen verbraucherrechtlicher Vorgaben sowie der rechtskonformen Gestaltung des Bestellprozesses.

    15. Werden die Produkte des Vendors über technische Einrichtungen von Digistore24 bereitgestellt, so ist der Vendor verpflichtet, die Endkunden über den Zeitraum der Bereitstellung und über eine etwaige quantitative Beschränkung der Downloads auf dem Bestellformular zu unterrichten. Werden die Produkte über technische Einrichtungen des Vendors oder eines Dritten bereitgestellt, so ist der Vendor verpflichtet, dem Endkunden das Produkt für eine Dauer von mindestens 12 Monaten für eine Anzahl von mindestens 50 Downloads zur Verfügung zu stellen.

    16. Der Vendor ist verpflichtet, auf den eingerichteten Bestellformularen alle wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) und Informationen gemäß Art. 246a Abs. 1 Nr. 1, 5-19 EGBGB anzugeben.

    17. Der Vendor ist verpflichtet, Digistore24 Belege (z. B. Lieferscheine) für grenzüberschreitenden Warenverkehr auf Verlangen elektronisch zu übermitteln. Kommt der Vendor dieser Aufforderung schuldhaft nicht nach, hat der Digistore24 die hierdurch entstehenden Nachteile zu ersetzen.

    18. Im Übrigen gilt das aktuelle Leistungsverzeichnis von Digistore24, das unter https://www.Digistore24.com/page/vendor_pricelist/1 zu finden ist.

    19. Treffen Digistore24 aus der Veräußerung eines digitalen Produkts des Vendors Aktualisierungspflichten hinsichtlich des vertragsgegenständlichen Produkts, so treffen diese Pflichten auch den Vendor.

    20. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Digistore24 in hinreichender Art und Weise bei allen Belangen rund um den Endkundenvertrag zu unterstützen. Dies beinhaltet insbesondere den unverzüglichen Nachweis der Erbringung der Leistung gegenüber dem Endkunden auf erstes Anfordern durch Digistore24. Hierbei handelt es sich um eine Hauptpflicht des Vendors. Für die Digistore24 durch eine Pflichtverletzung entstehenden Nachteile haftet der Vendor im gesetzlichen Umfang.

    21. Bietet der Vendor als Produkt eine Präsenzveranstaltung an, so ist der Vendor verpflichtet, auf erste Anfrage von Digistore24 Nachweise zur Verfügung zu stellen, die die Durchführung des Seminars am dafür vorgesehenen Ort belegen."

    22. Der Vertragspartner ist für die Einholung von allen notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Behörden allein verantwortlich und hat diese im Rahmen der Produktgenehmigung oder auf Anfrage von Digistore24 vorzulegen.

    23. Gerät der Endkunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist Digistore24 allein für die Geltendmachung der offenen Forderungen zuständig. Den Vertragspartnern ist die Geltendmachung offener Forderungen ohne die Zustimmung von Digistore24 untersagt. § 11 dieses Vertrages gilt entsprechend. Tritt Digistore24 eine Forderung an einen Vertragspartner ab, so willigt dieser ein, sämtliche Zahlungen des Schuldners an Digistore24 schuldbefreiend gegen sich wirken zu lassen. Der Vertragspartner stellt sicher, dass diese Regelung auch bei weiteren Forderungsabtretungen an Dritte weitergegeben wird.

    24. Nutzt der Vendor für den Versand einen Fulfillment-Service von Digistore24, so trägt der Vendor die hierfür anfallenden und separat vereinbarten Kosten. Digistore24 ist berechtigt, die hieraus entstehenden Forderungen an Dritte abzutreten.

  3. Das Anbieten von Verträgen, die unter den Anwendungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) fallen, ist nur unter den folgenden zusätzlichen Bedingungen möglich:

    1. Der Vendor ist verpflichtet, die Zulassung des Produkts von der zuständigen Stelle zu erwirken. Die Kosten der Zulassung trägt allein der Vendor. Sollte die Zulassungspflicht durch eine Pflicht, das Produkt lediglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen, ersetzbar sein, so ist das Produkt der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die Zulassung oder Anzeige ist Digistore24 bei der Einreichung des Produktes zur Genehmigung nachzuweisen.

    2. Wesentliche Änderungen eines Produktes, der Zulassung oder Anzeige sowie der Wegfall der Zulassung, sind gegenüber Digistore24 unverzüglich anzuzeigen. Digistore24 ist berechtigt, den weiteren Verkauf des Produktes vorläufig einzustellen. Dies gilt auch im Hinblick auf das Bestehen einer vorläufigen Zulassung im Sinne des § 12 Abs. 3 FernUSG.

    3. Das Produkt ist als Produkttyp “befristetes Abonnement” zu gestalten. Zahlungen dürfen dabei für einen Zeitraum von nicht länger als 3 Monate im Voraus vereinbart werden.

    4. Kollidieren eine oder mehrere Regelungen aus § 3 Nr. 3 a - c mit anderen Regelungen aus diesem Vertrag, so sind die Regelungen aus § 3 Nr. 3 a -c vorrangig anzuwenden.

§ 4 Joint Venture

  1. Verschiedene Vendoren und/oder Affiliates haben die Möglichkeit, sich zu einem Joint Venture mit Digistore24 zusammenzuschließen. Die Joint Venture Partner entscheiden selbst, in welchem Verhältnis zueinander die einzelnen Leistungen erbracht werden. (Innenverhältnis). Die Gesamtheit der Leistungen der Joint Venture Partner erfolgt ausschließlich gegenüber Digistore24 (Außenverhältnis).

  2. Die Bildung eines Joint Ventures setzt die Anmeldung in der vorgesehenen Eingabemaske unter www.Digistore24.com voraus. Die Joint Venture Partner verpflichten sich, richtige und vollständige Angaben zu machen. Sie verpflichten sich darüber hinaus, die Richtigkeit und Aktualität der Angaben regelmäßig zu überprüfen. Die Angaben in der Maske im Backoffice sind maßgeblich für Digistore24, insbesondere für die Auszahlung des Kaufpreises und etwaiger Provisionen. Digistore24 nimmt keine Überprüfungen der einzelnen Angaben vor.

  3. Digistore24 behält sich vor, Joint Venture Partnerschaften ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  4. Die in 6 dieser AGB geregelten Auszahlungsmodalitäten gelten entsprechend der im Joint Venture festgelegten Verhältnisse. Sofern im Innenverhältnis Ansprüche an einzelne Joint Venture Partner abgetreten worden sind, erfolgt die Auszahlung durch Digistore24 an den jeweiligen Joint Venture Partner ausschließlich im Namen des Zessionars.

§ 5 E-Mail-Versand

  1. Digistore24 übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und die Inhalte einer E-Mail, die der Vertragspartner im Zusammenhang mit der direkten oder indirekten Werbung, dem Verkauf eines Produkts oder der Nutzung eines Digistore24 Services erhält. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Digistore24 oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Digistore24 beruhen.

  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei allen E-Mails an Digistore24 oder den Endkunden Informationen gemäß § 5 TMG bereitzustellen. § 11 dieses Vertrages gilt entsprechend.

  3. Folgende Handlungen sind im Rahmen der vorvertraglichen oder vertraglichen Leistungserbringung gegenüber Kunden von Digistore24, Digistore24 selbst, oder weiterer beteiligter Dritter nicht gestattet:

    1. Das Versenden sowie das Initiieren oder Herbeiführen des Versands von E-Mails an Personen, die den Erhalt derartiger Nachrichten nicht explizit angefordert haben, beispielsweise im Rahmen der Versendung unverlangter Massen-E-Mails, der Ausführung von sogenannten E-Mail-Blasts oder Massen-E-Mails oder zur Überflutung öffentlicher Foren beispielsweise Blogs, Message Boards, vertraulicher Listen, Auktions-Websites sowie Oldnet, Newsnet und Newsgroup oder sonstigen Diensten;

    2. Das Versenden sowie das Initiieren oder Herbeiführen des Versands von E-Mails an Personen, die explizit keine weiteren E-Mails von dem Vertragspartner oder dem Unternehmen des Vertragspartners erhalten möchten;

    3. Die Verwendung falscher oder irreführender Tatsachen im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). § 11 dieses Vertrages gilt entsprechend.

    4. die Verwendung von Mousetraps oder Fenstern, die immer nur angezeigt werden, indem sich neue Fenster öffnen oder die sich nicht mehr schließen lassen;

    5. das Weglassen einer funktionierenden Antwortadresse (bzw. eines funktionierenden Hyperlinks) in der E-Mail-Adresse, über die der Empfänger mindestens 30 Tage lang nach Versand der E-Mail mitteilen kann, dass er keine weiteren E-Mails vom Vertragspartner wünscht. Geben zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist für die Funktion des Links oder der Antwortadresse vor, gelten diese entsprechend.

  4. Der Vertragspartner unterlässt sämtliche strafbare Handlungen, sowie Handlungen entgegen der guten Sitten.

§ 6 Beendigung / Sperrung

  1. Digistore24 ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Kundenkonten des Vertragspartners vorübergehend oder endgültig und fristlos zu sperren, wenn der Grund zur Annahme für eine Beteiligung des Vertragspartners an folgenden Handlungen oder eine Beteiligung an denselben besteht:

    1. Versendung unerwünschter Werbung (Spam) und sonstige unlautere Verkaufsaktivitäten oder Datenerhebungen (z.B. Fishing, ö.ä.);

    2. Sämtliche strafbare Handlungen gegen Digistore24, Endkunden oder beteiligter Dritter;

    3. Verstoß gegen Schutzrechte Dritter;

    4. bewusst falsche oder irreführende Aussagen, die gegen Verbraucherschutzrechte sowie gegen Wettbewerbsrechte verstoßen;

    5. bewusst falsche oder irreführende Aussagen gegenüber Digistore24;

    6. Tatsachenbehauptungen oder Andeutungen in der Öffentlichkeit, die geeignet sind, das Ansehen von Digistore24 zu beeinträchtigen und/oder zu beschädigen, unabhängig von deren Wahrheitsgehalt;

    7. diskriminierende, beleidigende und strafbewehrte Aussagen gegenüber Endkunden bei der Leistungserbringung durch den Vendor;

    8. Anstiftung der Endkunden oder beteiligter Dritter zu strafbarem Verhalten;

    9. Nichteinhaltung der von Digistore24 vorgegebenen Richtlinien;

    10. vorsätzliche Änderung und Entfernung der von Digistore24 vorgegebenen Inhalten auf den Bestellformularen von Digistore24 sowie das unberechtigte Einfügen von Materialien auf Bestellformularen, an denen Rechte Dritter bestehen;

    11. Irreführung von Kunden durch Manipulation des Bestellvorgangs.

  2. Für die ordentliche Kündigung bestimmen die Parteien eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Ist dem Vertragspartner die Beendigung dieser Frist nicht zumutbar, so kann diese bis auf eine angemessene Frist verlängert werden.

  3. Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

  4. Im Falle des Vorliegens eines außerordentlichen Kündigungsgrundes für Digistore24 schließt Digistore24 den Vertragspartner vom Zugang zu den Digistore24 Services aus. Im Falle einer solchen Kündigung stellt der Vertragspartner die Nutzung sämtlicher Digistore24 Services sofort ein.

  5. Der außerordentlichen Kündigung durch Digistore24 bedarf es einer vorherigen Abmahnung durch Digistore24. Die Abmahnung kann per E-Mail erfolgen. Die Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn der Zweck der Abmahnung durch das Verhalten des Vendors beeinträchtigt und/oder erfolglos erscheint. Die Regelungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt.

  6. Einem fortgesetzten Verstoß steht es gleich, wenn der Vendor das abgemahnte Verhalten nach zwischenzeitlicher Beseitigung in gleicher oder ähnlicher Art und Weise erneut zeigt.

  7. Dem Vendor ist strikt untersagt, Anpassungen an den auf den Bestellformularen und/oder Upsellseiten systemseitig angezeigten Zahlungsplänen per CSS-Code oder anderweitiger technischer Einflussmöglichkeiten vorzunehmen. Eine etwaige Zuwiderhandlung berechtigt Digistore24 zur fristlosen Kündigung und zur sofortigen Sperrung des Vendorenaccounts. § 11 dieses Vertrages gilt entsprechend.

§ 7 Vertragsschluss Verkauf / Rechnungsstellung / Auszahlungsregeln

  1. Zu dem Zeitpunkt, in dem der Kaufvertrag zwischen Digistore24 und dem Endkunden zustande kommt, kauft Digistore24 das durch den Vendor bei Digistore24 eingestellte Produkt vom Vendor wie in Ziffer 3.1 beschrieben. Digistore24 zahlt an den Vendor einen Einkaufspreis für die an die Endkunden verkauften Produkte, der sich wie folgt berechnet: Der Vendor legt in seinem Account eine unverbindliche Preisempfehlung für den Nettoverkaufspreis fest. Der Kaufpreis, den Digistore24 an den Vendor zahlt, errechnet sich aus dieser unverbindlichen Preisempfehlung zuzüglich der konkret für den Verkauf an den Endkunden angefallenen Mehrwertsteuer („Verkaufspreis“) abzüglich der Digistore24 Marge gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von Digistore24 oder individueller Vereinbarung mit dem Vendor in Bezug auf das konkrete Produkt und abzüglich einer etwaigen anfallenden Provision für den Affiliate. Der Vendor hat ergänzend die Möglichkeit, den angegebenen Verkaufspreis als Bruttopreis zu definieren. Der Nettoverkaufspreis, der für die Auszahlungen und Provisionsberechnungen zugrunde gelegt wird, entspricht dann dem Bruttopreis abzüglich der im Einzelfall zu entrichtenden Mehrwertsteuer.

  2. Mit der Auszahlung des Kaufpreises an den Vendor sind folgende Leistungen abgegolten:

    1. Einkauf des Produktes durch Digistore24;

    2. Lieferung des Produktes an den Endkunden durch den Vendor;

    3. Lizenzierung und Auslieferung an den Endkunden durch ( z.B. bei Download-Produkten);

    4. Gewährung von Zugängen an den Endkunden bei Mitgliederbereichen;

    5. Aktualisierung der Produkte i.S.d. § 3 Abs. 2 s) dieses Vertrages;

    6. Durchführung der Dienstleistung/des Seminars gegenüber dem Endkunden;

    7. Vermittlungsleistungen des Vendors;

    8. First-Level-Support (Beantwortung von Fragen der Endkunden, Bereitstellung von Hilfeseiten);

    9. bei physischen Produkten: Herstellung, Lagerung und Versand des Produktes;

    10. bei digitalen Produkten: Herstellung, Bereitstellung und Pflege des Produktes;

    11. bei Dienstleistungen und Seminaren: Planung, Organisation und Durchführung der Dienstleistung / des Seminars.

    12. Sämtliche anfallende Pflege-, Wartungs-, Aktualisierungs- und Verwaltungskosten sowie sonstige Nebenkosten des Vendors.

  3. Digistore24 weist die jeweils gültige Umsatzsteuer auf Rechnungen nur dann aus, wenn der Vertragspartner rechtzeitig vor Rechnungslegung Digistore24 die gültige Umsatzsteuer-Id mitgeteilt hat. Ein nachträglicher Anspruch auf Korrektur der Rechnung besteht nicht.

  4. Digistore24 behält sich vor, Auszahlungen nur an Vertragspartner vorzunehmen, die eine gültige Steuernummer oder Umsatzsteuer-Id sowie eine gültige Telefonnummer angegeben haben.

  5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Änderungen der Adresse, der Firmierung oder andere, vergleichbare Änderungen, die im Zusammenhang mit den für die Vertragsdurchführung benötigten Angaben des Vertragspartners stehen, Digistore24 unverzüglich mitzuteilen. Teilt der Vendor wesentliche Änderungen nicht unverzüglich mit, kann Digistore24 nach eigenem Ermessen im Sinne der §§ 6 und 11 dieses Vertrages handeln.

  6. Im Regelfall zahlt Digistore24 zum nächstmöglichen Auszahlungstermin, frühestens 14 Tage nach erfolgreicher Transaktion 90% des Kaufpreises an den Vertragspartner, vorbehaltlich der Zahlung durch den Endkunden. 10% werden als Sicherheitseinbehalt nach 60 Tagen ausgezahlt. Digistore24 behält sich vor, die Auszahlung der 90% des Kaufpreises für die von Digistore24 vom Vertragspartner erworbenen Produkte gegenüber dem Vertragspartner auf 30 Tage zu verlängern, wenn der Preis des Produktes mehr als 300 € beträgt. Digistore24 behält sich vor, nach eigener Einschätzung in einem Verdachtsfall etwaiger rechts- oder vertragswidriger Handlungen sowie beim Verkauf von Produkten mit Fehlfunktionen, ungenügendem Produktzugriff oder eines ungenügenden Supports Auszahlungen des Kaufpreises an den Vertragspartner ganz oder teilweise zurückzuhalten. Der Vertragspartner wird von Digistore24 über die Umstände, die zu einer Zurückbehaltung führen, informiert.

  7. Kündigt Digistore24 die Vertragsbeziehung zum Vendor oder sperrt diesen bezüglich weiterer Verkäufe, ist Digistore24 berechtigt, offene Auszahlungen weitere 3 Monate einzubehalten und mit Rückzahlungsansprüchen von Kunden sowie etwaigen Aufwendungen für die Rechtsverfolgung gegen den einbehaltenen Betrag aufzurechnen. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

  8. Sollten nach Ablauf der dreimonatigen Frist noch immer Rückzahlungen anfallen, so behält Digistore24 einen angemessenen Betrag weitere drei Monate ein.

  9. Ist gegen den Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet worden, so ist Digistore24 berechtigt, alle Auszahlungen ab Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens bis zur endgültigen Freigabe durch den Insolvenzverwalter oder bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens einzubehalten.

  10. Kaufpreiszahlungen durch Digistore24 an den Vendor erfolgen ab einem Mindestbetrag von 50 €. Sofern dieser Mindestbetrag nicht erreicht wird, wird der Kaufpreis so lange zurückgehalten, bis der Mindestbetrag erreicht wird. Sofern das Vertragsverhältnis zwischen Digistore24 und dem Vertragspartner vor Erreichen des Mindestbetrages aufgelöst wird, erfolgt eine Zahlung auch unter 50 €.

  11. Der Anspruch auf Auszahlung des Kaufpreises gemäß 6.5. und 6.6. entsteht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Endkunden an Digistore24. Der Auszahlungsbetrag an den Vendor verringert sich entsprechend, sofern nur Teilzahlungen, Raten oder Abschläge durch den Endkunden gezahlt werden.

  12. Die Höhe der Provision des Affiliates richtet sich nach dem vermarkteten Produkt und wird individuell vereinbart. Digistore24 zahlt je nach individueller Vereinbarung entstandene Provisionen wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich aus.

  13. Von einer Vermarktung durch den Affiliate ist auszugehen, sofern der Vertragsschluss zwischen Endkunden und Digistore24 spätestens 6 Monate nach Betätigung des jeweiligen Affiliatelinks zu dem erworbenen Produkt durch den Endkunden erfolgt. Alle Daten zur Nachverfolgbarkeit zwischen Affiliatelink und Vertragsschluss werden nach 6 Monaten durch Digistore24 gelöscht.

  14. Hinsichtlich der Ausschüttung der Provision an den Affiliate gilt § 2 Nr. 9.

  15. Der Provisionsanspruch des Vertragspartners entsteht mit Eingang des Kaufpreises bei Digistore24. Geht nur ein Teil des Kaufpreises ein, entspricht der Provisionsanspruch dem Verhältnis des eingegangenen Betrages. Der Provisionsanspruch erlischt, sofern der zugrundeliegende Kaufvertrag rückabgewickelt wird und Digistore24 den Kaufpreis an den Käufer zurückzahlt. Sofern der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Rückabwicklung die Provision bereits erhalten hat, ist er zur Rückerstattung verpflichtet. Digistore24 ist berechtigt, diesen Rückzahlungsbetrag mit laufenden Provisionen zu verrechnen (Aufrechnung).

  16. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Abrechnungen, Aufstellungen oder Übersichten umgehend nach Verfügbarkeit zu prüfen. Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit müssen längstens innerhalb von 60 Tagen mindestens in Textform erhoben werden. Wenn der Vertragspartner Fehler in einer Gutschrift oder Rechnung nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erstellung reklamiert, gilt die Gutschrift bzw. Rechnung als genehmigt. Weitere Reklamationen sind dann ausgeschlossen. Insbesondere hat der Vertragspartner die Pflicht, regelmäßig im Digistore24-Backoffice die Gutschriften und Rechnungen zu prüfen.

  17. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass die Rechnungen ausschließlich elektronisch übersandt werden.

§ 8 Schutzrechte

  1. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, Namen, Marken, Servicemarken oder andere Rechte an geistigem Eigentum der Digistore24 in irgendeiner Form, die eine Assoziierung mit Zugehörigkeit zu bzw. die Billigung durch Digistore24 unterstellt, ohne die ausdrückliche vorab und in Schriftform erteilte Genehmigung durch Digistore24 zu verwenden.

  2. Eine durch Digistore24 erteilte Genehmigung kann jederzeit entzogen werden.

  3. Digistore24 erteilt dem Vertragspartner eine eingeschränkte widerrufliche Genehmigung, den Namen Digistore24 und Digistore24.com ausschließlich auf folgende Weise zu nutzen:

    1. als Wasserzeichen;

    2. in einem Beschreibungstext einer Internetseite als Schlüsselwort;

    3. als Suchbegriff;

    4. Seeding-Element bei einer Internet-Suchmaschine;

    5. in Metatext oder in einem verborgenen Text;

    6. als Subdomain oder Domainname zweiter bzw. dritter Ebene;

    7. um Produkte zu identifizieren oder in Verbindung mit Werbung.

  4. Der Vendor garantiert Digistore24, Inhaber aller Rechte an dem Produkt zu sein und Inhaber aller Rechte an den in dieses Produkt ergänzende Marketingmaterialien, wie zum Beispiel Produktbeschreibungen, Produktinformationen, Bewertungen von Kunden, Abbildungen und sonstigen Materialien des Vendor (im Folgenden das Werk).

  5. Der Vendor räumt Digistore24 für die Zeit der Zusammenarbeit ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, unwiderrufliches, weltweites Recht ein, das Werk umfassend, insbesondere mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung zu nutzen und zu verwerten. Diese Rechteeinräumung umfasst ausdrücklich alle Formen des Anbietens und Bewerbens der Produkte im Internet, insbesondere die Einbindung innerhalb kostenpflichtiger/kostenloser Onlinedienste, Preissuchmaschinen, Blogs und Websites.

  6. Sofern es sich bei dem angebotenen Produkt oder Werk um ein digitales Produkt handelt, räumt der Vendor darüber hinaus Digistore24 folgende weitere Nutzungsrechte ein:

    1. die Berechtigung, dem Endkunden eine dauerhafte Speicherung des Werks zu gestatten;

    2. das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, das heißt das Recht, das Werk unter Einbezug jeglicher technischen Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website von Digistore24 zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;

    3. das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf, d.h. das Recht, das Werk abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einem oder mehreren Abrufende zu übertragen und Zugang zu analogen und digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;

    4. das Recht der öffentlichen Wiedergabe;

    5. das Recht, das Werk unter Wahrung der Urheberrechte selbst oder durch Dritte umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Website von Digistore24.

  7. Der Vendor räumt Digistore24 das Recht ein, im Hinblick auf die Durchführung dieses Vertrages den jeweiligen Titel der Werke sowie Namen, Logos, Abbildungen, Marken und Unternehmenskennzeichen sowohl des Vendors als auch des Urhebers des Werkes zu verwenden, und zwar ausdrücklich auch zu Werbezwecken.

  8. Der Vendor räumt Digistore24 ebenfalls das Recht ein, im Hinblick auf die vorstehend eingeräumten Nutzungsrechte Unterlizenzen zu vergeben.

§ 9 Datenschutz und Geheimhaltungsverpflichtung

  1. Im Rahmen der Zusammenarbeit erhält der Vertragspartner ggf. Zugriff auf vertrauliche Informationen. Vertrauliche Informationen in diesem Zusammenhang sind u.a. die Identität anderer Vertragspartner, Informationen von Käufern, Informationen zur physischen Sicherheit und zur Datensicherheit, technische Daten, Digistore24 Markplatzstatistiken und Vertriebsdaten, Know-how, Informationen zu Geschäftsprozessen, Methoden und Marketingstrategien. Diese vertraulichen Informationen darf der Vertragspartner mit Ausnahme der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Zusammenarbeit nicht anderen Personen gegenüber offenlegen oder ohne ausdrücklich und vorab erteilte schriftliche Genehmigung von Digistore24 zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen einer anderen Person verwenden.

  2. Die vertraulichen Informationen dürfen nicht dazu verwendet werden, Digistore24-Kunden zur Nutzung anderer Services aufzufordern bzw. auffordern zu lassen oder den Verkauf von Produkten zu bewerben, die direkt oder indirekt im Wettbewerb zu Digistore24 oder den Digistore24 Services stehen, einschließlich der Funktion des Marktplatzes.

  3. Als nicht vertraulich gelten sämtliche vom Vertragspartner an Digistore24 übermittelten Vorschläge, Einreichungen, Kommentare, Ideen, Konzepte, Informationsmaterialien und Feedback. Der Vertragspartner gewährt Digistore24 und den Lizenznehmern eine weltweit gültige, dauerhafte, nicht exklusive, gebührenfreie und übertragbare Lizenz mit der Berechtigung zur Unterlizenzierung zur Reproduktion, zur öffentlichen Darstellung sowie zur Verteilung, Durchführung, Übertragung, Überarbeitung, Änderung, Abwandlung und Veröffentlichung sowie zum Verkauf, zur kommerziellen Nutzung, zur Verwendung oder Offenlegung dieser nicht vertraulichen Informationen zu jedem Zweck und in sämtlichen Formen und aktuell bekannten Medien.

  4. Der Vertragspartner unterlässt die Weitergabe sämtlicher Zugangsdaten zu technischen Einrichtungen, Profilen oder sonstigen passwortgeschützten Zugängen bei Digistore24. Entsteht dem Vertragspartner oder Digistore24 durch die unbefugte Weitergabe von Zugangsdaten ein Schaden, so ist der Vertragspartner allein zu dessen Beseitigung verpflichtet.

  5. Die Vertragspartner sind verpflichtet unverzüglich, spätestens aber bis zur Aufnahme von Geschäftstätigkeiten über den eingerichteten Digistore24-Zugang, alle verfügbaren, passwortgeschützten Digistore24-Zugänge mittels der bereitgestellten Zwei-Faktor-Authentifizierung abzusichern.

§ 10 Digicalls24

  1. Der Vendor hat die Möglichkeit, das Tool „Digicalls24“ zu nutzen. Hierüber kann der Vendor im Auftrag eines Interessenten unter Angabe der personenbezogenen Daten des Interessenten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse) einen Auftrag zum Abschluss eines Vertrages an Digistore24 über das Bestellformular absenden.

  2. Der Vendor verpflichtet sich,

    1. den Interessenten ausschließlich nach vorheriger wirksamer Einwilligung zur Kontaktaufnahme zu Werbezwecken telefonisch oder elektronisch zu kontaktieren und die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sowie der Datenschutzgrundverordnung einzuhalten und

    2. dem Interessenten gegenüber offenzulegen, dass ein Vertrag lediglich zwischen dem Interessenten und Digistore24 zustande kommt und

    3. dem Interessenten gegenüber offenzulegen, dass der Vendor bei Abgabe der Bestellung unter Verwendung der personenbezogenen Daten des Interessenten im Auftrag und als Vertreter des Interessenten handelt.

  3. Der Vendor verpflichtet sich, die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Interessenten zur telefonischen oder elektronischen Kontaktaufnahme zum Zeitpunkt der Erteilung in angemessener Form zu dokumentieren und fünf Jahre aufzubewahren.

§ 11 Freistellung und Schadloshaltung

  1. Der Vertragspartner stellt Digistore24 hinsichtlich Schadenersatzforderungen und Haftungsansprüche, Forderungen und Kosten (einschließlich der Kosten für eine juristische Aufklärung und für die Verteidigung sowie angemessene Anwaltskosten und Prozess- und Gerichtskosten) frei für den Fall, dass gegen Digistore24 Forderungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Digistore24 Services durch den Vertragspartner bzw. der Produkte oder Promotions geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, sofern der Vertragspartner nachweist, dass der Vertragspartner den Schaden nicht zu vertreten hat.

  2. Der Vertragspartner stellt Digistore24 hinsichtlich sämtlicher Schadenersatzforderungen und Haftungsansprüche, Forderungen und Kosten (einschließlich der Kosten für eine juristische Aufklärung und für die Verteidigung sowie angemessene Anwaltskosten und Prozess- und Gerichtskosten) frei, die ein Dritter gegen Digistore24 aufgrund eines Mangels an dem Produkt geltend macht. Dies gilt nicht, sofern der Vertragspartner nachweist, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat.

  3. Für den Fall, dass die vorgenannten Ansprüche darauf beruhen, dass der Vertragspartner vertragswidrige Handlungen vornimmt oder daran beteiligt ist, ist Digistore24 berechtigt, mit ggf. zugunsten des Vertragspartners bestehenden Zahlungsansprüchen gegen die vorgenannten Freistellungsansprüche aufzurechnen und die entsprechenden Zahlungen einzubehalten.

  4. Der Vertragspartner stellt Digistore24 hinsichtlich sämtlicher Schadenersatzforderungen und Haftungsansprüche, Forderungen und Kosten (einschließlich der Kosten für eine juristische Aufklärung und für die Verteidigung sowie angemessene Anwaltskosten und Prozess- und Gerichtskosten), inklusive behördlich festgesetzter Bußgelder frei für den Fall, dass gegen Digistore24 Forderungen im Zusammenhang mit der Verletzung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wettbewerbsrechtlicher, datenschutzrechtlicher Verpflichtungen oder der Verletzung von Schutzrechten Dritter jeglicher Art durch den Vertragspartner geltend gemacht werden.

  5. Wird eine Pflicht aus diesem Vertrag vom Vertragspartner schuldhaft verletzt, so ist Digistore24 berechtigt, vom Vertragspartner eine angemessene Vertragsstrafe zu fordern. Die Höhe der Vertragsstrafe legt Digistore24 dabei für jede Pflichtverletzung nach billigem Ermessen fest. Der Vertragspartner kann die Angemessenheit der Vertragsstrafe beim zuständigen Gericht überprüfen lassen.

§ 12 Verfügbarkeit und Haftungsbeschränkung

  1. Digistore24 stellt dem Vertragspartner unterschiedliche Informations- und sonstige Dienste zur zeitlich befristeten Nutzung zur Verfügung. Inhalt und Umfang der Dienste bestimmen sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, im Übrigen nach den jeweils aktuell auf dem Portal verfügbaren Funktionalitäten.

  2. Zu den verfügbaren Diensten können auch Dienste Dritter gehören, zu welchen Digistore24 lediglich den Zugang vermittelt. Für die Inanspruchnahme derartiger Dienste können von diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen abweichende oder zusätzliche Regelungen gelten. Im Übrigen besteht ein Anspruch auf die Nutzung der verfügbaren Dienste nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bei Digistore24. Digistore24 bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit dieser Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z. B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

  3. Die Haftung von Digistore24 gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf („wesentlichen Vertragspflicht“), sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet Digistore24 unbeschränkt.

  4. Die Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 10.3 dieser AGB gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Digistore24 entsprechend.

  5. Im Übrigen ist die Eintrittspflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss für Digistore24, sofern gesetzlich zulässig, bezieht sich insbesondere auf einen Systemausfall und die damit verbundenen Einnahmen- oder Provisionsausfälle. Bei einer Haftung aufgrund eines Systemausfalls ist die Haftung auf die Wiederherstellungskosten beschränkt, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Vertragspartners entstehen würden. Dies gilt insbesondere auch für Systemausfälle, die im Rahmen von Test- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden.

  6. Für Test- und Wartungsarbeiten, die dem Vertragspartner spätestens am 1 Werktag vor Beginn der Maßnahmen angekündigt wurden, ist die Haftung für Provisionsausfälle ausgeschlossen.

  7. Ebenso wenig haftet Digistore24, wenn es durch einen Trackingfehler zu Einnahmen – oder Provisionsausfällen kommt.

§ 13 Referenznennung durch Digistore24

  1. Der Vertragspartner räumt Digistore24 das Recht ein, im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken, den Vertragspartner unter Verwendung seines Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen.

  2. Dieses Recht wird zeitlich beschränkt auf die Dauer des Vertrages, inhaltlich und räumlich unbeschränkt eingeräumt und beinhaltet das Recht, die Leistungen der Digistore24 zu beschreiben inklusive ggf. enthaltener wörtlicher Zitate ganz oder teilweise, ebenfalls unter Nennung des Namens des Vertragspartners, des Logos des Vertragspartners und Verwendung der Marke oder des Kennzeichens des Vertragspartners zu Werbezwecken insbesondere in elektronischen Medien.

  3. Der Vertragspartner kann diese Einwilligung aus wichtigem Grund widerrufen. Der Widerruf muss mindestens in Textform erfolgen.

§ 14 Schlussbestimmung

  1. Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Hildesheim.

  2. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hildesheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

  3. Digistore24 behält sich vor, etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag gerichtlich geltend zu machen.

  4. Änderungen an diesem Vertrag sind dem Vertragspartner mindestens in Textform anzukündigen. Der Vertragspartner ist von der Pflicht, auf die Änderung zu reagieren, freigestellt. Die Änderung tritt mit Ablauf der in der Ankündigung vermerkten Frist in Kraft.

  5. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich auf Anfrage mittels eines amtlichen Ausweisdokumentes zu identifizieren. Bis zur Identifikation ist Digistore24 berechtigt, die betreffenden Konten für Auszahlungen und Verkäufe sowie für die Tätigkeit als Affiliate zu sperren.

  6. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  7. Die Vertragssprache ist Deutsch.

  8. Zur Änderung der Vereinbarung bedarf es der Textform. Zur Abbedingung des Textformerfordernisses bedarf es der Schriftform.