Sind Sie schon Fit im Betreiben Ihrer Medizinprodukte?
Seit Januar 2017 gibt es einige gravierende Änderungen in der Medizinprodukte-Betreiber-verordnung. Unter anderem benötigen Betreiber ab einer gewissen Mitarbeiterzahl einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit und eine Mailadresse der beauftragten Person auf der Website des Betreibers.
Hier einige Punkte die in der Videoschulung behandelt werden:
√ Begriffsbestimmung
√ Medizinproduktegesetz (MPG)
√ Persönliche Voraussetzungen
√ Betreiberpflicht
√ Medizinproduktebücher
√ Meldepflicht von Vorkommnissen
√ Befugnisse der Behörden (Strafen)
Die Lösung: Schulung in drei Blöcken inkl. Überprüfung der Schulungsinhalte und Teilnahmebestätigung als Nachweis.
Der Vorteil:
√ Individuell (zeitlich und räumlich)
√ Keine Anfahrts- und Übernachtungskosten
√ Zeitersparnis
√ Sofort erledigt
√ Keine Terminschwierigkeiten
√ Schulungsnachweis (ggf. auch für Behörden)
Melde Dich an und informiere Dich über Deine Pflicht als Betreiber von Medizinprodukten. Es ist sehr beruhigend zu wissen wie es richtig funktioniert!