UL/SPL Pilotenlizenz
Die SPL Pilotenlizenz wird seit 2015 unbefristet erteilt. Vorher wurde sie jeweils für fünf Jahre ausgestellt und auf Antrag verlängert. Sie beinhaltet eine Erlaubnis zur Teilnahme am deutschsprachigen Flugfunk, die jedoch nur in den Lufträumen G und E gültig ist. Für den Sprechfunkverkehr in den Lufträumen C und D ist zusätzlich ein Sprechfunkzeugnis BZF I oder BZF II erforderlich. Für Flüge ins Ausland (auch Österreich) besteht BZF I (deutsch/englisch) Pflicht !
Die Online-Theorieausbildung umfasst:
- Luftrecht
- menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Kommunikation
- Grundlagen des Fliegens
- betriebliche Verfahren
- Flugleistung und Flugplanung
- allgemeine Luftfahrzeugkunde
- Navigation
Gültigkeit: 365 Tage nach Anmeldung
Art der Durchführung: LMS-Schulung incl. Fluglehrer - Mentoring (Live) über das Internet