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In diesem Online-Vortrag erfahren sie alle wichtigen Punkte und Änderungen die sich aus dem neuen Batteriegesetz (BattG 2) ergeben und die für Ihr Unternehmen wichtig sind.
Der Vortrag läuft am 30.11.2020 ab 15.30 Uhr über die mitlerweile bekannteste Video-Plattform "Zoom".
Gerne können die einzelnen Punkte nach dem Vortrag auch diskutiert werden und Sie können Ihre Fragen stellen. Denn auf dieser Plattform ist ein direkter Austausch jederzeit möglich.
Grundsätzlich fallen in den Anwendungsbereich des Batteriegesetztes alle Arten von Batterien, unabhängig von der Form, der Größe. Der Masse, der stofflichen Zusammensetzung, der Verwendung, ob aufladbar oder nicht, sowie einzeln oder in Produkten eingebaut.
Das Batteriegesetz unterscheidet zwischen drei grundlegenden Batterie-Arten:
Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien, Industriebatterien
Am 17.09.2020 wurden die Änderungen für das neue Batteriegesetz (BattG2) verabschiedet und ab 01.01.2021 sie die neuen Regelungen inkraft und werden kontrolliert.
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