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Nicht alles, was in einem Ehevertrag geregelt wird, ist auch tatsächlich rechtswirksam - oder durchsetzbar.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in unterschiedlichen Grundsatzurteilen die Kraft solcher ehevertraglichen Vereinbarungen immer weiter relativiert und im gleichen Zuge die gesetzlichen Bestimmungen des Familienrechts gestärkt. Das bedeutet vor allem, dass zukünftige Ehegatten, die einen Ehevertrag schließen möchten, besonders sorgsam dabei vorgehen müssen, denn: Im schlimmsten Fall kann schon eine unwirksame Klausel im Ehevertrag diesen insgesamt ungültig werden lassen.
Erfahren Sie in unserem E-Book, worauf Sie bei der Erstellung eines Ehevertrages achten sollten, welche Klauseln in aller Regel nicht wirksam sind und im Zweifel gerichtlich gekippt werden können und wie weit die Vertragsfreiheit reicht.
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