Patientenverfügung vs. Vorsorgevollmacht?
Was viele nicht wissen, ist die seit 1871 (BGB) geltende gesetzliche Regelung, dass im Falle der "Geschäftsunfähigkeit", denn es sind pro Tag
200 Schwerverletzte
750 Schlaganfälle
600 Herzinfarkte und
820 Demenzerkrankungen
in Deutschland, pro Jahr 865.050 !!!
-N.I.C.H.T.- wie irrtümlich angenommen, der/die nächste Verwandte sich um
- Gesundheit (Leib & Leben)
- Vermögen jeglicher Art
- Firma usw. kümmern darf, -sondern- ein gerichtlich bestellter Betreuer, d.h.
- ein völlig fremder Mensch, es sei denn "Der kluge Mann-die kluge Frau-bauten vor"!
Das hat Konsequenzen in jede erdenkliche Richtung, denn wer seinen "Willen", nicht bei vollem Bewusstsein -nicht- rechtssicher, mittels rechtssicherer Dokumente, sichert, sichert seinen Angehörigen, die "wutschnaubend" neben dem gerichtlich eingesetzten Betreuer stehen U.N.D können nichts machen
das totale
C.H.A.O.S!
Wie Sie das für sich und Ihre Angehörigen, wirkungsvoll und rechtssicher umsetzen können erfahren Sie in diesem E-book mit enormer Sprengkraft!
