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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR GRÜNDUNG EINER LIMITED IN ENGLAND
Die Limited ist gemäß dem englischen Recht zunächst eine Kapitalgesellschaft (so wie etwa eine deutsche GmbH oder Aktiengesellschaft). Sie ist insoweit eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit und kann damit Träger von Rechten und Pflichten sein. Seit dem Brexit verhält sich das im deutschen Rechtsraum anders. Gemäß der hier vorherrschenden "Sitztheorie" werden Auslandsgesellschaften ohne tatsächlichen Verwaltungssitz (Betriebsstätte) im Sitzstaat nicht als rechtsfähig anerkannt. Ihre Rechtshandlungen werden stattdessen den dahinter stehenden Gesellschaftern zugeordnet.
Natürlich kann es aber dennoch sinnvoll sein, als Deutscher in Deutschland eine englische Limited zu gründen. So ist die englische Limited neben den o.a. Steuervorteilen in vielen Ländern rechtlich anerkannt, auch wenn der Verwaltungssitz sich außerhalb Großbritanniens befindet, und genießt weltweites Renommee.
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