Kündigungsfrist unterbrochen? So kommunizieren Sie es rechtssicher!
Einem Mitarbeitenden wurde gekündigt – doch plötzlich fällt er infolge Krankheit, Unfall oder einem anderen Ereignis gemäss Art. 336c OR aus. Was jetzt? Die Kündigungsfrist verlängert sich! Damit keine Missverständnisse entstehen, sollte diese Änderung klar und schriftlich kommuniziert werden.
Mit der «Bestätigung des Aufschubs des Austrittstermins» stellen Sie sicher, dass:
✅ Der Mitarbeitende über die verlängerte Kündigungsfrist informiert ist.
✅ Sie als Arbeitgeber rechtskonform handeln.
✅ Missverständnisse & unnötige Diskussionen vermieden werden.