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FKN und SNK für Seenotsignalmittel

Menge:
59 €

Sachkundenachweis: die Lizenz für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (SKN)

 

An Bord einer seegehenden Motor- oder Segelyacht gehören pyrotechnische Notsignale zur Standard-Sicherheitsausrüstung. Hierfür sollten Skipperin oder Skipper ihrem Vercharterer zumindest den sogenannte „Fachkundenachweis“ (FKN) vorlegen können. Sobald eine Signalpistole nach dem Waffenrecht an Bord ist, ist der „Sachkundenachweis“ (SKN) vorgeschrieben. Denn nur er berechtigt neben dem Erwerb von pyrotechnischen Signalmitteln zusätzlich zum Erwerb der Waffenbesitzkarte.

 

Hier hat der Gesetzgeber u.a. den Deutschen Motoryachtverband beauftragt, Ausbildung und Prüfung durchzuführen. Denn wer prüft, muss die Teilnehmer vorher ausgebildet haben.

 

Lehrgang qualifiziert

 

Der Besuch eines entsprechenden Lehrgangs und Erwerb der Lizenz lohnt sich allemal. Denn neben Bußgeldern wegen Verstoßes gegen geltendes Recht drohen bei unsachgemäßer Handhabung von Seenotsignalmitteln Verletzungsgefahr für Skipper und Crew, sowie erhebliche Sachschäden an der Yacht.

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FKN und SNK für Seenotsignalmittel

Menge:

Sachkundenachweis: die Lizenz für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (SKN)

 

An Bord einer seegehenden Motor- oder Segelyacht gehören pyrotechnische Notsignale zur Standard-Sicherheitsausrüstung. Hierfür sollten Skipperin oder Skipper ihrem Vercharterer zumindest den sogenannte „Fachkundenachweis“ (FKN) vorlegen können. Sobald eine Signalpistole nach dem Waffenrecht an Bord ist, ist der „Sachkundenachweis“ (SKN) vorgeschrieben. Denn nur er berechtigt neben dem Erwerb von pyrotechnischen Signalmitteln zusätzlich zum Erwerb der Waffenbesitzkarte.

 

Hier hat der Gesetzgeber u.a. den Deutschen Motoryachtverband beauftragt, Ausbildung und Prüfung durchzuführen. Denn wer prüft, muss die Teilnehmer vorher ausgebildet haben.

 

Lehrgang qualifiziert

 

Der Besuch eines entsprechenden Lehrgangs und Erwerb der Lizenz lohnt sich allemal. Denn neben Bußgeldern wegen Verstoßes gegen geltendes Recht drohen bei unsachgemäßer Handhabung von Seenotsignalmitteln Verletzungsgefahr für Skipper und Crew, sowie erhebliche Sachschäden an der Yacht.

59 €