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Online-Seminar Eingliederungshilfe Februar 2026

140,00 €

Zum Januar 2020 ist die Eingliederungshilfe nunmehr vollständig in den 2. Teil des SGB IX umgezogen. Damit einhergehend wechselte die Zuständigkeit vom Träger der Sozialhilfe zum neu geschaffenen Träger der Eingliederungshilfe. Es handelt sich hierbei um weit mehr als eine bloße Veränderung der Begrifflichkeit. Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe handelt es sich nicht länger um Sozialhilfeleistungen.

Leistungsberechtigte wie Leistungserbringer haben überwiegend noch nicht erfasst, welche Ausweitung der Leistungen – auch infolge des neuen Behinderungsbegriffs – durch die Reform der Eingliederungshilfe erfolgt ist. Noch weniger ist ihnen bewusst, wie sich der leistungsberechtigte Personenkreis infolge einer erheblichen Erhöhung von Einkommens- und Vermögensgrenzen ausgeweitet hat.

Dieses Seminar gibt einen Überblick über den leistungsberechtigten Personenkreis, zeigt die Leistungsvielfalt der Eingliederungshilfe auf und erläutert die Berechnung eines ggf. von den Leistungsberechtigten zu erbringenden Beitrags.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 11. Februar 2026, von 19:00 bis 22:00 Uhr online über Zoom statt. Darin enthalten ist eine kurze Pause von 10 bis 15 Minuten.

Da es während der Veranstaltung die Möglichkeit gibt, Fragen zu stellen, wird es aus Datenschutzgründen keine Aufzeichnung geben.

Die Zugangsdaten werden spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn per Mail zugeschickt.

Für Eltern/Erziehungsberechtigte eines Kindes mit Behinderung sowie für erwachsene Menschen mit Behinderung ist die Teilnahme ermäßigt - dazu bitte den Gutscheincode ELTERN eingeben.

Achtung: Ihre Bestellung wird den Veranstaltern erst nach abgeschlossener Bezahlung übermittelt. Sollten Sie also kurz vor Beginn des Seminars noch keine Zugangsdaten erhalten haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail samt Bestelltbestätigung/Zahlungsnachweis an kontakt(at)inklusionskongress.de

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Online-Seminar Eingliederungshilfe Februar 2026

Zum Januar 2020 ist die Eingliederungshilfe nunmehr vollständig in den 2. Teil des SGB IX umgezogen. Damit einhergehend wechselte die Zuständigkeit vom Träger der Sozialhilfe zum neu geschaffenen Träger der Eingliederungshilfe. Es handelt sich hierbei um weit mehr als eine bloße Veränderung der Begrifflichkeit. Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe handelt es sich nicht länger um Sozialhilfeleistungen.

Leistungsberechtigte wie Leistungserbringer haben überwiegend noch nicht erfasst, welche Ausweitung der Leistungen – auch infolge des neuen Behinderungsbegriffs – durch die Reform der Eingliederungshilfe erfolgt ist. Noch weniger ist ihnen bewusst, wie sich der leistungsberechtigte Personenkreis infolge einer erheblichen Erhöhung von Einkommens- und Vermögensgrenzen ausgeweitet hat.

Dieses Seminar gibt einen Überblick über den leistungsberechtigten Personenkreis, zeigt die Leistungsvielfalt der Eingliederungshilfe auf und erläutert die Berechnung eines ggf. von den Leistungsberechtigten zu erbringenden Beitrags.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 11. Februar 2026, von 19:00 bis 22:00 Uhr online über Zoom statt. Darin enthalten ist eine kurze Pause von 10 bis 15 Minuten.

Da es während der Veranstaltung die Möglichkeit gibt, Fragen zu stellen, wird es aus Datenschutzgründen keine Aufzeichnung geben.

Die Zugangsdaten werden spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn per Mail zugeschickt.

Für Eltern/Erziehungsberechtigte eines Kindes mit Behinderung sowie für erwachsene Menschen mit Behinderung ist die Teilnahme ermäßigt - dazu bitte den Gutscheincode ELTERN eingeben.

Achtung: Ihre Bestellung wird den Veranstaltern erst nach abgeschlossener Bezahlung übermittelt. Sollten Sie also kurz vor Beginn des Seminars noch keine Zugangsdaten erhalten haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail samt Bestelltbestätigung/Zahlungsnachweis an kontakt(at)inklusionskongress.de

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