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 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 

Online Seminar für Mitarbeiter von Kommunen, Schulträgern, Sportvereinen

Betreiber von Sportstätten und ihre beauftragten Personen

 Werde eine befähigte Person zur visuellen Prüfung von   Sportgeräten und Sportstätten 

Das Seminar Befähigte Person zur visuellen Prüfung von Sportgeräten und Sportstätten.“ wendet sich an Personen, die mit der visuellen Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten, vornehmen. Er kann diese Aufgabe auf eine befähigte Person übertragen.

Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse, um als befähigte Person zur visuellen Prüfung von Sportgeräten eingesetzt werden zu können. Sie sind nach dem Besuch des Seminars in der Lage, regelmäßig wiederkehrende, dokumentierte Prüfungen von Sportgeräten und Sportstätten selbstständig durchzuführen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab.

 Inhalte dieser Veranstaltung 

Olaf Jastrob
Sachverständiger und Gutachter für Sportgeräte

Befähigte Person zur visuellen Prüfung von Sportgeräten und Sportstätten.

Gesetzliche Grundlagen
(BetrSichV, BGB, ArbSchG, DGUV-Vorschriften)

Grundlagen und allgemeine
Rechtsvorschriften zur Sicherheitstechnik

Allgemeine Gefährdungen
beim Umgang mit Sportgeräten

Bau, Ausrüstung, Beurteilung und visuelle
Prüfung von speziellen Sportgeräten

Allgemeine Sicherheitsüberprüfung
der baulichen Anlage

Schriftliche Erfolgskontrolle

 

 Warum sollten Sie dabei sein? 

 Termin & Ablauf dieser Veranstaltung 

Online Seminar "Befähigte Person zur visuellen Prüfung von Sportgeräten und Sportstätten"


Kurszeiten:  entnehmen sie bitte dem Buchungslink
Veranstaltungsort: online über Webinar-Link

Dauer: 1 Tag (4 Blöcke á 90 Minuten)
 

Teilnehmerzahl: min. 8 - max. 20 Personen

Voraussetzungen: Berufliche Tätigkeit in einem der o. a. Gebiete und ausreichend Berufserfahrung

Teilnahmebescheinigung: Im Anschluss an die Schulung (Lernerfolgskontrolle), wird ein Teilnehmerzertifikat an die Teilnehmer ausgehändigt. (Dies erfolgt im Anschluss an das Webinar per E-Mail)

Preis279,00 Euro pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)      332,01 pro Person (inkl. gesetzl. MwSt.) 
Rückgaberecht 7 Tage vor Leistungsbeginn

Präsenz Seminar "Befähigte Person zur visuellen Prüfung von Sportgeräten und Sportstätten"


Kurszeit:  entnehmen Sie bitte dem Buchungslink
Veranstaltungsort: Berlin

Dauer: 1 Tag (4 Blöcke á 90 Minuten)
 

Teilnehmerzahl: min. 8 - max. 20 Personen

Voraussetzungen: Berufliche Tätigkeit in einem der o. a. Gebiete und ausreichend Berufserfahrung

Teilnahmebescheinigung: Im Anschluss an die Schulung (Lernerfolgskontrolle), wird ein Teilnehmerzertifikat an die Teilnehmer ausgehändigt. (Dies erfolgt im Anschluss an das Webinar per E-Mail)

Preis279,00 Euro pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)      332,01 pro Person (inkl. gesetzl. MwSt.) 
Rückgaberecht 7 Tage vor Leistungsbeginn

Ihr Referent

Olaf Jastrob
•Sachverständiger f. Veranstaltungs- & Besuchersicherheit
•Risikomanager (TÜV Nord)
•Notfall- und Krisenmanager (Institut Firmitas)
•Fachplaner und Leiter Besuchersicherheit (TH Köln)
•Fachkraft u.a. f. Explosionsschutz,  Arbeitssicherheit
•Sicherheits- u. Gesundheits-Koordinator (VBG)
•Sicherheitsbeauftragter u.v.m.
•Unternehmensberater für sichere Veranstaltungen
u.a. Event-Manager
•Betriebswirt ( IHK)‏
•Gesundheits-Moderator (VBG)
•Konflikt-Moderator (VBG) & Mediator

DGUV Information 202-044 „Sportstätten und Sportgeräte"

Diese DGUV Information wendet sich zum einen an Personen, die Sportstätten und Sportgeräte nutzen und für deren sicheren Betrieb verantwortlich sind. Zum anderen richtet sie sich an Personen, die mit der Überprüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden. In den Abschnitten Sporthallen, Sportgeräte, 

erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen; siehe §2 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.Der Sachkostenträger soll befähigte Personen bzw. ausreichend qualifizierte Fachunternehmen mit diesen Prüfungen beauftragen. Es wird empfohlen, sich deren Qualifikation nachweisen zu lassen.

Spielfelder und Außensportanlagen enthält sie Hinweise, auf welche Punkte dabei besonders zu achten ist. Sportstätten und Sportgeräte sind vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich