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 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 

Online Seminar für Veranstalter und Beauftragte von Versammlungsstätten.  

 Veranstaltungsleitung - Zertifizierte unterwiesene Person (ZUP)

Das Seminar Veranstaltungsleitung - Zertifizierte unterwiesene Person (ZUP).“ wendet sich an
Personen, die als Veranstaltungsleitung in Versammlungsstätten eingesetzt werden sollen, die Pflichten der Betreiber oder Veranstalter übernehmen sollen oder die Veranstaltungen planen. (Veranstaltungsleitung nach MVStättVO § 38 (2))

Planen Sie eine Veranstaltung und kennen Sie Ihre Pflichten als Veranstalter?

Wissen Sie was zu tun ist und welche Regeln und Bestimmungen Sie einhalten müssen?
1. Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
2. Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter

     Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.

 Inhalte dieser Veranstaltung 

Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse, um als Veranstaltungsleitung, zertifizierte unterwiesene Person (ZUP) eingesetzt werden zu können. Sie werden nach dem Besuch des Seminar alle notwendigen Kenntnisse haben, um ihren ihren Pflichten als Betreiber, Veranstalter bzw. beauftragte Veranstaltungsleitung nachzukommen.

ZIELE / INHALTE
Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. dem entsprechenden Landesrecht und
den Unfallverhütungsvorschriften werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende
Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt.
Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung
von Betreibern und Veranstaltern.

Olaf Jastrob
Seminarleitung

Veranstaltungsleitung - zertifizierte unterwiesene Person (ZUP)

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Online Seminar "Veranstaltungsleitung - zertifizierte unterwiesene Person (ZUP)





Veranstaltungsort: online über Webinar-Link

Dauer: ca. 16 Unterrichtsstunden an zwei Unterrichtstagen
 

Teilnehmerzahl: min. 6 - max. 12 Personen

Voraussetzungen: Berufliche Tätigkeit in einem der o. a. Gebiete und ausreichend Berufserfahrung

Teilnahmebescheinigung: Im Anschluss an die Schulung (Lernerfolgskontrolle), wird ein Teilnehmerzertifikat an die Teilnehmer ausgehändigt. ( per E-Mail an den Teilnehmer verschickt)
Seminarunterlagen bekommen die Teilnehmer online. Diese sind im Preis inbegriffen.

Abschlussprüfung ( Zertifikat ZUP

Preis540,00 Euro pro Person (zzgl. gesetzl. MwSt.)      642,60 pro Person (inkl. gesetzl. MwSt.) 
Rückgaberecht 7 Tage vor Leistungsbeginn

Die Buchungen für die verschiedenen Seminarzeiten behalten ihre Gültigkeit

Vorraussetzungen für eine Teilnahme zusammengefasst:

Abgeschlossene Berufsausbildung oder min. fünf Jahre Berufserfahrung in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Ausstellungen und Messen, Museen, Bürgerhäusern, Hotellerie, Gastronomie oder ähnlichen Einrichtungen.

Ihr Referent

Olaf Jastrob
•Sachverständiger f. Veranstaltungs- & Besuchersicherheit
•Risikomanager (TÜV Nord)
•Notfall- und Krisenmanager (Institut Firmitas)
•Fachplaner und Leiter Besuchersicherheit (TH Köln)
•Fachkraft u.a. f. Explosionsschutz,  Arbeitssicherheit
•Sicherheits- u. Gesundheits-Koordinator (VBG)
•Sicherheitsbeauftragter u.v.m.
•Unternehmensberater für sichere Veranstaltungen
u.a. Event-Manager
•Betriebswirt ( IHK)‏
•Gesundheits-Moderator (VBG)
•Konflikt-Moderator (VBG) & Mediator

Aufgaben einer Veranstaltungsleitung

Für den Veranstaltungsleiter hat der planmäßige Ablauf von Events oberste Priorität. In Zusammenarbeit mit der Organisation und dem unterstellten Team trägt er die Verantwortung für Veranstaltungen in Hotels & Co.Im Allgemeinen ist man in dieser Position für die Leitung von Veranstaltungen 

 

Der Veranstaltungsleiter ist auch Ansprechpartner für Behörden und für Fragen der Sicherheit zuständig. Die Kontrolle über die Einhaltung von Vorschriften und die Überwachung des Personals gehören ebenfalls zu den Tätigkeiten eines Veranstaltungsleiters.

zuständig und wird auch in die Veranstaltungsplanung mit eingebunden, man hat also eine ganze Reihe von Befugnissen und Entscheidungspflichten. Im Gastronomiebereich zählen meist die Führung des Servicepersonals und der Auf- und Abbauarbeiten sowie Absprachen mit Küche und Logistik zu den Aufgabengebieten