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Digital Services Act: 10 DSA Vorlagen und Umsetzungshilfe für Kleinst- und Kleinunternehmen

Muster & Vorlagen

Beschreibung
Digital Services Act: 10 DSA Vorlagen und Umsetzungshilfe (© JuraForum.de)
Digital Services Act: 10 DSA Vorlagen und Umsetzungshilfe (© JuraForum.de)

Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union setzt neue Maßstäbe für den Schutz von Verbrauchern und die Regulierung digitaler Dienste. Die „10 DSA Vorlagen & Umsetzungshilfe für Kleinst- und Kleinunternehmen“ helfen Unternehmern dabei, die Anforderungen des DSA effizient zu erfüllen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden, indem sie praxisorientierte Vorlagen und klare Anleitungen zur Einhaltung der neuen Regulierungen bieten.

Umsetzungshilfe & Vorlagen für kleine Unternehmen: Ihr Leitfaden zur DSA-Konformität

Machen Sie den ersten Schritt zur Compliance und schützen Sie Ihr Unternehmen vor rechtlichen Fallstricken mit den „10 DSA Vorlagen & Umsetzungshilfe für Kleinst- und Kleinunternehmen“.

Das Paket ist speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 10 Millionen Euro zugeschnitten. Es bietet:

  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen: Verstehen Sie schnell die Relevanz des DSA für Ihr Unternehmen.
  • Klar definierte Pflichten: Erfahren Sie, welche spezifischen Maßnahmen Sie ergreifen müssen.
  • Praxisorientierte Vorlagen: Nutzen Sie Vorlagen für Nutzungsbedingungen, Forenregeln, Meldeformulare und mehr.

Inhalt

  1. Vorlage zur Benennung einer Kontaktstelle für Behörden
  2. Vorlage zur Errichtung einer Kontaktstelle für Nutzer
  3. Vorlage einer gemeinsamen Kontaktstelle für Behörden und Nutzer im Impressum
  4. Muster-Meldeformular für rechtswidrige Inhalte nach Art. 16 DSA
  5. Muster Empfangsbestätigung nach einer DSA-Meldung
  6. Mustervorlage für eine Mitteilung über die Entscheidung hinsichtlich der Meldung mit Begründung
  7. Ausformuliertes Beispiel anhand des Musters einer Entscheidung über eine Meldung mit Begründung
  8. Vorlage für eine Meldung von Informationen seitens des Diensteanbieters bei Verdacht auf Straftaten
  9. Forenregeln Vorlage als Muster für ein Forum mit Meldefunktionen
  10. Musterrichtlinien für eine Kommentarfunktion

Jetzt DSA-konform werden!

Bestellen Sie jetzt die bewährten Vorlagen mit Anleitung als Paket, um Ihren Online-Dienst DSA-konform zu gestalten!

Für wen gilt der DSA?

Der DSA stärkt den Schutz der Verbraucher und fördert ein sichereres, transparenteres Online-Umfeld. Durch klare Regeln und Verantwortlichkeiten soll auch das Vertrauen in digitale Dienste gestärkt werden. Der Digital Services Act gilt für eine breite Palette von digitalen Diensten, die innerhalb der Europäischen Union tätig sind. Dazu zählen:

  1. Anbieter von Vermittlungsdiensten: Dies umfasst Unternehmen, die als Intermediäre im Internet fungieren, um Nutzern den Zugang zu Informationen, den Austausch von Waren oder Dienstleistungen oder die Kommunikation zu erleichtern. Beispiele hierfür sind:

    • Internet-Zugangsanbieter: Unternehmen, die den Zugang zum Internet bereitstellen.
    • Domain-Name-Registrierungen: Dienste, die die Registrierung von Webadressen ermöglichen.
    • Cloud-Dienste und Webhosting-Anbieter: Unternehmen, die Online-Speicherplatz oder Plattformen für das Hosting von Websites anbieten.
  2. Online-Plattformen: Eine spezifische Kategorie der Vermittlungsdienste, die Inhalte speichern und öffentlich zugänglich machen. Dazu gehören:

    • Soziale Netzwerke: Plattformen, die es Nutzern ermöglichen, Inhalte zu teilen und zu kommunizieren.
    • Online-Marktplätze: Websites, die den Kauf und Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen zwischen Nutzern ermöglichen.
    • App-Stores: Dienste, die den Download von Anwendungen für mobile Geräte anbieten.
  3. Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOP/VLOSE): Dies sind Online-Dienste, die mehr als 45 Millionen Nutzer in der EU erreichen. Sie unterliegen zusätzlichen Anforderungen, wie umfassendes Risikomanagement und regelmäßige Transparenzberichte.

Wichtig für Kleine und Kleinstunternehmen: Auch wenn der DSA bestimmte Erleichterungen für kleinere Unternehmen vorsieht, sind diese nicht vollständig von den Anforderungen ausgenommen. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von unter 10 Millionen Euro müssen sich ebenfalls an bestimmte Vorgaben halten, haben aber Erleichterungen bei der Umsetzung bestimmter Verpflichtungen.

Was bedeutet der DSA für Ihr Unternehmen?

Klare Verantwortlichkeiten und Schutzmaßnahmen

  • Effektives Beschwerdemanagementsystem: Für die Bearbeitung von Nutzerbeschwerden über illegale Inhalte.
  • Transparenz bei Online-Werbung: Unternehmen müssen die Herkunft und den Zweck von Werbung klar kommunizieren.
  • Anpassung der Nutzungsbedingungen: Diese müssen den neuen Anforderungen des DSA entsprechen.

Der Digital Services Act stellt eine große Herausforderung für kleine Unternehmen. Mit den richtigen Ressourcen und Vorbereitungen kann Ihr Unternehmen aber die Anforderungen des DSA schnell erfüllen.

Vorschau

10 DSA VORLAGEN & UMSETZUNGSHILFE FÜR KLEINST- UND KLEINUNTERNEHMEN (< 50 MA/ max. 10 Mio. Umsatz)

Die schlechte Nachricht vorweg: der Digital Services Act (DSA) gilt auch für Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mio. Jahresumsatz und weniger als 50 Mitarbeitern sofern sie sog. Vermittlungsdienste anbieten.

 

I. Anwendbarkeit der DSA für Kleinst- und Kleinunternehmen

Der DSA bietet aber umfangreiche Ausnahmen (Art. 19, 29 DSA) für Klein- und Kleinstunternehmen, aber auch nicht unerhebliche Pflichten (Art. 11 bis 18 DSA), auf die wir weiter unten eingehen wollen. Daher stellt sich zuerst die Frage, wann man zu diesen kleinen Unternehmen zählt.

1. Bin ich ein Kleinst- oder Kleinunternehmen?

Gemäß der Empfehlung 2003/361/EG (Art. 2 des Anhangs) zu Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen (KMU) innerhalb der EU, sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen, um zu bestimmen, ob Ihr Unternehmen unter diese Kategorien fällt und welche Regelungen des Digital Services Act (DSA) für Sie gelten:

  • Bestimmen Sie die Unternehmenskategorie:
    • Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR.
    • Kleine Unternehmen: Weniger als 50 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR.
  • Überprüfen Sie Ihre Finanzdaten: Verwenden Sie Ihren letzten Jahresabschluss, um zu bestimmen, ob Ihr Unternehmen die finanziellen Schwellenwerte für diese Kategorien überschreitet oder unterschreitet.
  • Berücksichtigen Sie die Konsistenz über zwei Jahre: Ein Unternehmen erwirbt oder verliert den KMU-Status erst, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschreitet.
  • Schätzen Sie bei neu gegründeten Unternehmen: Wenn Ihr Unternehmen neu gegründet wurde und noch keinen Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum vorlegen kann, schätzen Sie die Schwellenwerte nach Treu und Glauben.
  • Beachten Sie Änderungen in den Eigentumsverhältnissen: Wenn die Unter- oder Überschreitung der Schwellenwerte auf einer Änderung der gesellschaftlichen Eigentumsverhältnisse beruht, tritt der Erwerb oder Verlust des KMU-Status unmittelbar ein.
  • Berechnen Sie die Mitarbeiterzahl korrekt: Berücksichtigen Sie alle Mitarbeiter entsprechend ihrer Jahresarbeitseinheiten (JAE), wobei Teilzeit- und Saisonbeschäftigte anteilig und Auszubildende nicht gezählt werden.
  • Beachten Sie die Regelung bei öffentlicher Beteiligung: Ein Unternehmen gilt nicht als KMU, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte von öffentlichen Stellen kontrolliert werden.
  • Vermeiden Sie Missbrauch der KMU-Definition: Die Einhaltung der KMU-Kriterien sollte weder zum Missbrauch noch zur Umgehung der Definition führen.
  • Anpassung an DSA-Anforderungen: Sobald Sie den Status Ihres Unternehmens bestimmt haben, passen Sie Ihre Geschäftspraktiken entsprechend den Anforderungen des DSA an.
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