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Das Beste für dein Business: 
Langfristiger Erfolg und volle Rechtssicherheit trotz FernUSG

Digistore24: starker Partner für dein erfolgreiches Online-Business

Wir wollen, dass du mit Digistore24 langfristig erfolgreich bist! Damit du dich voll auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst, halten wir dir mit Digistore24 bei Themen wie Buchhaltung, Umsatzsteuermanagement, Verkauf oder Conversion den Rücken frei. Das gilt genauso für das Thema Rechtssicherheit!

Wir sehen Rechtskonformität als Basis für deinen Erfolg online und als oberste Priorität für eine positive Reputation.

Daher behalten wir für dich rechtliche Änderungen jederzeit im Blick, prüfen diese und informieren dich mit handfesten Fakten. Das gilt auch für das Thema FernUSG. Hierzu haben wir für dich Empfehlungen ausgearbeitet, anhand derer du auch weiterhin rechtssicher und entspannt über Digistore24 verkaufst - mit oder ohne ZFU-Zertifizierung.

Auf einen Blick: die wichtigsten Infos zum FernUSG

Was besagt das FernUSG und für wen gilt es?

Das FernUSG greift beim Verkauf an deutsche Kunden und gilt für alle Verkäufer und Verkaufsplattformen unabhängig vom Land des Verkäufers, wenn:

  • gegen Entgelt Kenntnisse und Fähigkeiten für den Aufbau, Erhalt oder die Weiterentwicklung beruflicher Qualifikationen und Kompetenzen vermittelt werden,
  • eine ausschließliche oder überwiegende (> 50%) zeitversetzte Wissensvermittlung (z.B. in Form von Videokursen) vorliegt und
  • zumindest einmalig eine individuelle Lernerfolgskontrolle stattfindet. 

Jede Form der Wissensvermittlung, bei der alle genannten Kriterien vorliegen, werden rechtlich als Fernunterricht angesehen. Sie bedürfen laut FernUSG einer staatlichen Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Bei Lehrgängen ohne beruflichen oder gewerblichen Bezug, sogenannten Hobbylehrgängen, wird die Zulassung durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Die sonstigen Regelungen des FernUSG gelten allerdings auch hier.

Was viele nicht wissen:

Sind bei weniger als 50% der gesamten Kurszeit der Teilnehmer und Coach/Lehrer gleichzeitig anwesend (online gilt ebenso) kann ein Produkt bereits dem FernUSG unterliegen, wenn Kunden die Möglichkeit haben, inhaltliche Fragen zu stellen. Laut Gesetz ist das wesentliche Merkmal von Fernunterricht also die Begleitung und Betreuung der Kunden (individuelle Lernerfolgskontrolle). 

Hingegen gilt: Sind ≥50% der gesamten Kurszeit der Teilnehmer und Coach/Lehrer gleichzeitig anwesend (online gilt ebenso), zählt dies generell nicht als Fernunterricht.

Weiterführende Informationen zum FernUSG:

  • Hier findest du einen Auszug des Gesetzestextes
  • Hier gelangst du zur Seite der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
  • Zwei Urteile auf Grundlage des FernUSG findest du hier: 

Empfehlungen für den rechtssicheren Verkauf deiner Produkte

Selbstverständlich kannst du auch weiterhin ALLE Produkte (inklusive Coachings und Mitgliederbereichen) für den Verkauf über Digistore24 zur Genehmigung einreichen! 

Für den rechtssicheren Verkauf empfehlen wir dir:

  • Gestalte deine Produkte so, dass sie nicht unter das FernUSG fallen und somit auch nicht zulassungspflichtig sind. Wir unterstützen dich dabei mit umfassenden Infos in unserer Doku, prüfen jedes Produkt individuell und sprechen gegebenenfalls Empfehlungen aus, die du umsetzen kannst.

    ODER
  • Lasse Produkte, die unter das FernUSG fallen, bei der ZFU zertifizieren. Den Nachweis zur Zertifizierung lässt du uns einfach im Rahmen der Produktgenehmigung zukommen. Weitere Informationen zur Zertifizierung findest du hier.

In jedem Fall gilt: Wir arbeiten nicht mit pauschalen Verboten bestimmter Produktkategorien, sondern prüfen jeden Einzelfall und unterstützen dich mit handfesten Empfehlungen.

Umfassende Informationen, wie du Online-Kurse und Coachings gestaltest, sodass sie kein Fernunterricht sind, findest du in unserer Doku.

FAQs: Du hast noch Fragen? Wir geben dir Antworten!

Offene Fragen? Wir unterstützen dich!

  • Alle Information zu Genehmigungskriterien und zum FernUSG findet du in unserer Doku: