Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) stammt aus dem Jahr 1977 – konzipiert für gedruckte Lehrbriefe und postalische Kursbetreuung. Spätestens durch aktuelle Gerichtsentscheidungen – darunter mehrere BGH-Urteile – hat die Rechtsprechung die Anwendbarkeit des Gesetzes in seiner jetzigen Form auf moderne digitale Bildungsangebote grundlegend in Frage gestellt.
Im öffentlichen Diskurs wird häufig pauschal von "Reform" gesprochen – die tatsächlichen Positionen gehen deutlich weiter. Eine breite und wachsende Gruppe aus politisch unabhängigen Gremien, Fachverbänden, Kammern, juristischen Stimmen und Fachpresse stellt die grundsätzliche Notwendigkeit des Gesetzes in Frage. Dieser Artikel gibt einen Überblick, wer was fordert.
Positionen für die Abschaffung oder Notwendigkeitsprüfung
Die folgenden Akteure fordern die Abschaffung des FernUSG, unterstützen die entsprechende Empfehlung des Nationalen Normenkontrollrats, stellen die Notwendigkeit des Gesetzes grundsätzlich in Frage oder fordern von der Politik eine Obsoleszenz- bzw. Notwendigkeitsprüfung. Viele von ihnen formulieren für den Fall, dass eine Abschaffung politisch nicht durchsetzbar ist, konkrete Reformforderungen als Mindestposition.
Nationaler Normenkontrollrat (NKR)
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) empfiehlt in einem Positionspapier die vollständige Abschaffung des FernUSG. Besonders bemerkenswert: Es ist das erste Mal in der Geschichte des NKR, dass er die Abschaffung eines bestehenden Gesetzes fordert.
Die Begründung: Das Gesetz ist veraltet, verursacht hohen Bürokratieaufwand, schafft Rechtsunsicherheit im digitalen Bildungsmarkt und ist im Verbraucherschutz weitgehend redundant, da dieser bereits durch das allgemeine Zivilrecht geregelt ist.
Quelle: Positionspapier NKR (PDF)
VGSD – Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland
Der VGSD unterstützt die Abschaffungsempfehlung des NKR und schließt sich ihr ausdrücklich an. Vorstand Andreas Lutz erklärt: „Der VGSD schließt sich der Empfehlung des Nationalen Normenkontrollrats an. Das Fernunterrichtsschutzgesetz sollte zeitnah abgeschafft werden, die didaktische Prüfung durch das ZFU auf freiwilliger Basis fortgesetzt werden.“ Der VGSD kündigte zudem an, gegenüber dem zuständigen Bildungsministerium entsprechend Stellung zu beziehen.
Quelle: VGSD-Stellungnahme
BAGSV – Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände
Die BAGSV fordert in einem gemeinsamen Positionspapier vom März 2026 die sofortige Abschaffung des FernUSG. Die Unterzeichner kritisieren insbesondere die durch das BGH-Urteil vom Juni 2025 entstandene enorme Rechtsunsicherheit, die praktische Überforderung der ZFU sowie die unverhältnismäßige Belastung kleinerer Anbieter und Berufsverbände. Als Mindestforderung verlangen sie eine Übergangsregelung zum Schutz bestehender Angebote vor rückwirkenden Rückforderungen sowie die Möglichkeit, bestehende ZFU-Zertifizierungen auf freiwilliger Basis weiterzuführen.
Zu den Unterzeichnern gehören u.a. der dvct, der BDÜ sowie der Bundesverband Nachhilfe- und Nachmittagsschulen. Federführend ist der VGSD, dessen Vorstand Andreas Lutz auch Vorstandsvorsitzender der BAGSV ist – die Forderung bündelt damit die bereits vom VGSD vertretene Position in einer deutlich breiteren Koalition.
Quelle: Positionspapier BAGSV (PDF)
DGWF – Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium
Die DGWF teilt die Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats, dass das FernUSG in seiner derzeitigen Form überholt ist, hohen Bürokratieaufwand verursacht und innovative Bildungsformate ausbremst, und unterstützt die Abschaffungsempfehlung des NKR weitgehend.
Zugleich betont sie, dass zentrale Verbraucherschutzaspekte heute bereits weitgehend im allgemeinen Zivilrecht verankert sind und Qualitätssicherung im Falle einer Aufhebung auf anderer Ebene fortgeführt werden sollte. Für diesen Fall spricht sich die DGWF insbesondere für eine unabhängige, qualifizierte Beratung für Anbieter digitaler Lernformate sowie für freiwillige Qualitätssiegel aus.
Für den Fall, dass der Gesetzgeber der Abschaffungsempfehlung nicht folgt, sieht die DGWF Reformbedarf und schlägt konkrete Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Vereinfachung des Gesetzes vor.
Quelle: Positionspapier DGWF (PDF)
VDP Baden-Württemberg – Verband Deutscher Privatschulen
Der Verband Deutscher Privatschulen Baden-Württemberg begrüßt den historischen Schritt des NKR ausdrücklich. In einer Stellungnahme weist der VDP darauf hin, dass insbesondere das BGH-Urteil aus dem Jahr 2025 zu erheblicher Rechtsunsicherheit und finanziellen Belastungen geführt habe – da seither praktisch jede Form digitaler Weiterbildungsangebote zertifizierungspflichtig sei. Der Verband fordert zeitgemäße und praxistaugliche Regelungen, die Innovationen nicht ausbremsen.
Quelle: Stellungnahme VDP Baden-Württemberg
BDVT, DVCT, GSA und FWW – Petition an den Bundestag
Mehrere Verbände – BDVT, DVCT, GSA und FWW – haben sich in einer gemeinsamen Petition an den Bundestag zusammengeschlossen und fordern die Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes.
Zur Begründung führen sie insbesondere an:
- Das Gesetz ist angesichts der heutigen Verbreitung digitaler Lernangebote nicht mehr praxistauglich
- Unklare Rechtsbegriffe führen zu erheblicher Rechtsunsicherheit
- Der Verbraucherschutz ist bereits umfassend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt
- Die ZFU ist strukturell nicht in der Lage, die Vielzahl moderner Online-Angebote sinnvoll zu erfassen
Für den Fall, dass der Gesetzgeber dieser Forderung nicht folgt, sprechen sich die Verbände für grundlegende Reformen aus, darunter ein Moratorium für B2B-Verträge, eine klare Abgrenzung des Anwendungsbereichs, eine B2B-Ausnahme sowie vereinfachte und digitalisierte Zulassungsverfahren.
Quelle: Petition auf openpetition.de
Industrie- und Handelskammern (IHK)
Auch aus dem Umfeld der Industrie- und Handelskammern werden in LinkedIn-Beiträgen kritische Stimmen zum FernUSG laut.
Thore Hansen, Geschäftsbereichsleiter der IHK zu Kiel, schreibt, dass insbesondere die vollständige Abschaffung des FernUSG einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten würde und bezeichnet das Gesetz als bürokratische und nicht mehr praktikable Regelung.
Robert Lippmann, Hauptgeschäftsführer der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, weist darauf hin, dass die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar entsprechende Forderungen nach Berlin adressiert hat. Er betont die Notwendigkeit einer Gleichbehandlung analoger, synchroner und asynchroner Lernformate – im Interesse einer attraktiven und flexiblen Weiterbildungslandschaft, die heute durch das FernUSG nicht gegeben sei.
Quelle: LinkedIn-Post Thore Hansen (IHK Kiel)
Quelle: LinkedIn-Kommentar Robert Lippmann (IHK Darmstadt)
Brandbrief der digitalen Bildungswirtschaft (August 2025)
Ein starkes Signal kommt direkt aus der Bildungswirtschaft: Mehr als 4.000 Anbieter haben sich auf Initiative von Digistore24 in einem Brandbrief an Bundesbildungsministerin Karin Prien gewandt.
Die zentralen Kritikpunkte:
- Das FernUSG ist realitätsfern und entspricht nicht den Bedingungen moderner Bildungsangebote
- Es wirkt innovationshemmend und schränkt die Entwicklung neuer Lernformate ein
- Es schafft massive Rechtsunsicherheit, die den digitalen Bildungsstandort Deutschland insgesamt gefährdet
Die Unterzeichner fordern eine schnelle Reform des Gesetzes sowie ein sofortiges Moratorium für dessen Anwendung. Zugleich solle politisch geklärt werden, ob das FernUSG in seiner heutigen Form noch erforderlich ist.
Quelle: News-Artikel inkl. Verlinkung zum Brandbrief
Sünne Eichler – E-Learning-Beraterin, Programmverantwortliche der Learntec
Sünne Eichler ist seit mehr als 25 Jahren in der Branche tätig und bezeichnet das FernUSG als Relikt der Vergangenheit: „Das Gesetz manifestiert alte Konzepte und hat mit moderner Weiterbildung nichts zu tun.“ Eine Reform würde ihrer Einschätzung nach lediglich neue Ausnahmen und Sonderfälle schaffen.
Derzeit arbeitet sie an einem Netzwerk aus Wissenschaftlern, Bildungsexperten und Politikern, um das FernUSG vollständig abzuschaffen. Ihr Argument: „Dabei geht es nicht darum, dass wir einen Freifahrtschein wollen, um machen zu können, was wir wollen. Aber wir brauchen die Freiheit, auf Entwicklungen der VUCA-Welt schnell reagieren zu können, um Lernenden die Weiterbildung zu ermöglichen, die sie in diesem Moment benötigen – und das können wir mit einem solchen Gesetz nicht.“
Quelle: Artikel managerseminare.de: Neues BGH-Urteil zum FernUSG
Dr. Max Greger – Rechtsanwalt
Dr. Max Greger bezeichnet die Empfehlung des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) in einem Artikel als „Sensation“. Das Fernunterrichtsschutzgesetz aus dem Jahr 1977 sei veraltet, unklar und nicht mehr praxistauglich.
Quelle: Artikel Dr. Max Greger
Digistore24
Digistore24 steht für die politische Prüfung, ob das FernUSG unter heutigen digitalen Marktbedingungen noch einen eigenständigen Regelungszweck erfüllt oder faktisch obsolet geworden ist. Wo der Schutz bereits durch allgemeine Verbraucherrechte gewährleistet ist, sei eine eigenständige Regulierung durch das FernUSG nicht mehr erforderlich. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach modernen Rahmenbedingungen für digitale Wissensvermittlung sowie nach mehr Rechtssicherheit für Anbieter und Marktteilnehmer.
Quelle: Positionspapier Digistore24
Bitkom – Digitalverband
Der Bitkom bewertet das FernUSG als nicht mehr zeitgemäß und kritisiert insbesondere Rechtsunsicherheit, Bürokratie und zusätzliche Kosten im digitalen Bildungsmarkt. Kurzfristig fordert der Verband Modernisierungsmaßnahmen, um diese Probleme zu adressieren. Zugleich hält auch der Bitkom langfristig eine kritische Prüfung der grundsätzlichen Notwendigkeit des Gesetzes für geboten.
Quelle: Positionspapier Bitkom (PDF)
DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie
Die DGSF fordert eine Reform des FernUSG, um praxisorientierte Weiterbildungen klar von Fernlehrgängen abzugrenzen und Rechtssicherheit für Anbieter und Teilnehmende zu schaffen. Zugleich regt sie an, die grundsätzliche Notwendigkeit des Gesetzes unter heutigen Bedingungen zu überprüfen.
Quelle: DGSF-Homepage
BÄK – Bundesärztekammer
Die Bundesärztekammer fordert die vollständige Abschaffung des FernUSG und unterstützt die entsprechende Empfehlung des NKR ausdrücklich. In ihrer Stellungnahme vom Januar 2026 weist die BÄK darauf hin, dass ärztliche Fortbildungen bereits durch die Ärztekammern als Körperschaften öffentlichen Rechts umfassend geprüft und anerkannt werden. Und dies zu deutlich höheren Standards als das FernUSG sie vorsieht. Die zusätzliche Prüfung durch die ZFU sei daher "ein überflüssiger bürokratischer Mehraufwand". Die BÄK argumentiert, dass die zentralen Verbraucherschutzaspekte des FernUSG seit Anfang der 2000er Jahre ausreichend durch allgemeines Verbraucherschutzrecht abgedeckt seien und fordert entweder die Gesetzesabschaffung oder zumindest die Ausnahme von Ärztekammern anerkannter Fortbildungen von der Genehmigungspflicht.
Quelle: Stellungnahme BÄK
Weitere kritische Stimmen zum FernUSG
Die folgenden Stimmen kritisieren das FernUSG in seiner heutigen Form fundamental, ohne sich explizit für eine vollständige Abschaffung auszusprechen. Sie stellen die Praxistauglichkeit und Zeitgemäßheit des Gesetzes gleichwohl grundsätzlich in Frage.
Sabine Fuhrmann – Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Sabine Fuhrmann, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer, sagt im Gespräch mit dem Tagesspiegel: Das FernUSG habe mit der digitalen Lebenswirklichkeit des 21. Jahrhunderts nichts mehr zu tun.
Quelle: Tagesspiegel Background: "17 Beamte gegen den Video-Tsunami"
heise.de – Fachpresse
heise.de bezeichnet das FernUSG in einem Kommentar als veraltetes Gesetz aus den 1970er Jahren, das auf die digitale Weiterbildungsrealität nicht mehr passt und durch die Rechtsprechung weitreichende Folgen hat. Zwar sind im Koalitionsvertrag Modernisierungen vorgesehen, doch sieht die Redaktion akuten Handlungsbedarf, um den aktuellen Zustand an die Realität digitaler Bildungsangebote anzupassen.
Quelle: heise.de: "Wie der BGH mit einem 70er-Jahre-Gesetz die digitale Weiterbildung lähmt"
Positionen für eine Reform des FernUSG
Bundesverband der Fernstudienanbieter
Der Bundesverband der Fernstudienanbieter sieht das FernUSG als unverzichtbar für Qualitätssicherung und Verbraucherschutz. Er plädiert nicht für eine Abschaffung, sondern für eine Modernisierung bei Beibehaltung des regulatorischen Rahmens. Konkret schlägt der Verband eine klarere Abgrenzung des Anwendungsbereichs sowie eine Entbürokratisierung vor.
Quelle: Positionspapier Bundesverband der Fernstudienanbieter (PDF)
Fazit
Ein genauer Blick auf die aktuelle Debatte macht deutlich: Das FernUSG ist längst kein reines Reformprojekt mehr. Eine breite und wachsende Gruppe aus politisch unabhängigen Gremien, Fachverbänden, Kammern, juristischen Stimmen und Fachpresse stellt die grundsätzliche Notwendigkeit des Gesetzes in Frage – von der erstmaligen Abschaffungsempfehlung eines Gesetzes durch den NKR über 4.321 Unterzeichner eines Brandbriefs bis hin zur Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer.
Für eine Reform bei Beibehaltung des bestehenden regulatorischen Rahmens spricht sich im Wesentlichen der Bundesverband der Fernstudienanbieter aus. Damit ist die zentrale Frage nicht mehr nur, wie das FernUSG reformiert werden sollte – sondern ob es in seiner bisherigen Form überhaupt noch eine Zukunft im digitalen Weiterbildungsmarkt hat.